Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht sind Online-Händler ab dem 19. Juni verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion in ihrem Shop bereitzustellen, der sogenannte Widerrufsbutton. Der Händlerbund bietet seinen Mitglieder bereits jetzt eine rechtssichere Lösung an.
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