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Muss der Ebay-Link in die Widerrufsbelehrung? Die Antwort ist Nein

Veröffentlicht: 18.06.2026
imgAktualisierung: 18.06.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
18.06.2026
img 18.06.2026
ca. 1 Min.
eBay-App-Symbol auf Smartphone-Bildschirm vor gelbem Hintergrund, Nahaufnahme der oberen Geräteecke.
SashaMagic / Depositphotos.com
Wir klären auf: Der Link zur Ebay-Hilfeseite muss nicht aufgenommen werden – unsere Texte bleiben rechtssicher.


Viele Ebay-Verkäufer haben in den letzten Tagen eine E-Mail von Ebay erhalten, die für Verwirrung gesorgt hat. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Widerrufsbelehrung zu aktualisieren und einen Link zur neuen Ebay-Hilfeseite aufzunehmen – über die Käufer ihr Widerrufsrecht künftig auch online ausüben können.

Entwarnung: Der Link muss nicht aufgenommen werden

Wir haben bei Ebay nachgefragt – und die Antwort ist eindeutig: Händler sind nicht verpflichtet, diesen Link in ihre Widerrufsbelehrung einzufügen. Wer die Händlerbund-Widerrufsbelehrung verwendet, ist auf der sicheren Seite. Unsere Texte können wie gewohnt weitergenutzt werden.

Was sich ab dem 19. Juni 2026 ändert

Das Widerrufsrecht selbst bleibt inhaltlich unverändert. Neu ist lediglich, dass Käufer ihren Widerruf ab dem 19. Juni 2026 zusätzlich über eine Online-Funktion erklären können – neben den bisherigen Wegen per Brief, E-Mail oder Fax. Für Händler ändert sich an der Abwicklung grundsätzlich nichts.

Unsere Empfehlung

Wer die Ebay-Mail erhalten hat und unsicher war: kein Handlungsbedarf. Wichtig ist allerdings, dass Händlerbund-Mitglieder sicherstellen, dass sie die aktuellen Texte verwenden – also die Widerrufsbelehrung, die wir seit dem 16. Juni 2026 zur Verfügung stellen. Wer diese nutzt, ist rechtssicher aufgestellt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.06.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Gary
19.06.2026

Antworten

Könnte es sein, daß der Widerrufs-Button nur dem aktiven Käufer nach Kaufabschluß angezeigt wird ? Habe meinen Shop sicherheitshalber erstmal in "Urlaub geschickt".
Lars
19.06.2026

Antworten

Habt Ihr denn Bestellungen getätigt in den letzten 14 / 30 Tagen, wo ein Widerruf überhaupt möglich wäre? Sinnvoll ist es ja nur einen Widerrufsbutton anzuzeigen, wenn es überhaupt etwas zum Widerrufen gibt.
Stefan
19.06.2026

Antworten

Kann ich bestätigen, bei Ebay ist weit und breit nichts zu finden!
Robert Flachenäcker
19.06.2026

Antworten

Ich habe mich heute Morgen, 19.06.2026 mal umgeschaut und kann nirgends bei Ebay einen aktiven Widerrufsbutton finden.
MTG
19.06.2026
Robert Flachenäcker, Damit bist Du nicht allein.