Viele Ebay-Verkäufer haben in den letzten Tagen eine E-Mail von Ebay erhalten, die für Verwirrung gesorgt hat. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Widerrufsbelehrung zu aktualisieren und einen Link zur neuen Ebay-Hilfeseite aufzunehmen – über die Käufer ihr Widerrufsrecht künftig auch online ausüben können.
Entwarnung: Der Link muss nicht aufgenommen werden
Wir haben bei Ebay nachgefragt – und die Antwort ist eindeutig: Händler sind nicht verpflichtet, diesen Link in ihre Widerrufsbelehrung einzufügen. Wer die Händlerbund-Widerrufsbelehrung verwendet, ist auf der sicheren Seite. Unsere Texte können wie gewohnt weitergenutzt werden.
Was sich ab dem 19. Juni 2026 ändert
Das Widerrufsrecht selbst bleibt inhaltlich unverändert. Neu ist lediglich, dass Käufer ihren Widerruf ab dem 19. Juni 2026 zusätzlich über eine Online-Funktion erklären können – neben den bisherigen Wegen per Brief, E-Mail oder Fax. Für Händler ändert sich an der Abwicklung grundsätzlich nichts.
Unsere Empfehlung
Wer die Ebay-Mail erhalten hat und unsicher war: kein Handlungsbedarf. Wichtig ist allerdings, dass Händlerbund-Mitglieder sicherstellen, dass sie die aktuellen Texte verwenden – also die Widerrufsbelehrung, die wir seit dem 16. Juni 2026 zur Verfügung stellen. Wer diese nutzt, ist rechtssicher aufgestellt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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