Bewegliche Arme und Winde: Amazon hat zwei weitere Drohnen-Patente

Veröffentlicht: 15.06.2017
imgAktualisierung: 15.06.2017
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.06.2017
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Drohne mit Rotor-Armen
Amazon hat zwei neue Patente für Lieferdrohnen angemeldet, die nun veröffentlicht wurden. Dabei dreht es sich diesmal um bewegliche Rotor-Arme und eine Winde zum Herablassen der Fracht.


Zwei neue Patente von Amazon drehen sich einmal mehr um die Lieferung per Drohne. Die klassische Prime-Air-Drohne ist offenbar nur eine Option, die künftig mit ausgefeilterer Technik erweitert werden soll.

Drohne mit Rotor-Armen

© USPTO

Und wieder einmal gibt das US-Patentamt Aufschluss über die Zukunftsideen von Amazon. Am 13. Juni wurden zwei Patente veröffentlicht, die Amazon bereits 2014 und 2015 eingereicht hat. Dabei dreht es sich einmal um die Lieferung per Flugdrohne. Die Patente erweitern die bisher bekannte Prime-Air-Lieferdrohne um neue Funktionen und kommen auch in anderen Designs daher. Das ist nicht wirklich überraschend, denn Amazon sagt selbst, dass man viele verschiedene Designs und Liefermechanismen testen wolle, um herauszufinden, wie man Pakete in verschiedenen Umgebungen  am besten zustellen kann, so Geekwire.

Arme und Winde

Das erste Patent behandelt die Arme der Drohne, an deren Ende jeweils Rotoren sitzen. Die Arme können zusammengeklappt und im Flug ausgefahren werden. Damit soll sich die Position der Drohne steuern lassen bzw. die Drohne in Position halten, um das Paket zuzustellen. Dies ließe sich mit dem zweiten Patent verbinden: Mit einer Winde sollen dabei die Pakete an einem Seil herabgelassen werden. Damit diese nicht unkontrolliert hin- und herschwingen, ist die Drohne mit einem Gegengewicht ausgestattet.

Drohne mit Winde

© USPTO

Wann man die neuen Patente einmal in Aktion erleben wird, ist offen, Amazon selbst will diese nicht kommentieren. Das Unternehmen hat aber stets betont, verschiedene Drohnen für verschiedene Umweltbedingungen testen zu wollen. In letzter Instanz soll es auch darum gehen, die Pakete zuzustellen, ohne, dass die Drohne landen muss, wie etwa per Fallschirm. Die neuen Patente deuten auf eine ähnliche Strategie hin. Bislang muss die Drohne klassisch zu Boden gehen und der Kunde muss das Paket selbständig entgegennehmen. Das klappt aber schon ganz gut.

 

Veröffentlicht: 15.06.2017
img Letzte Aktualisierung: 15.06.2017
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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