Missbraucht Amazon seine Marktmacht? – Diese Frage wurde in der Vergangenheit immer mal wieder gestellt und dabei auf verschiedene Bereiche des Handels bezogen. Auch beim Thema E-Books soll Amazon nicht immer ganz koscher bzw. fair gehandelt haben. Nun scheint das Unternehmen aber einen Schritt auf die Kartellwächter zuzugehen.
Paritätsklauseln sind und waren im Online-Handel immer wieder Thema. Auch mit Blick auf Amazon: Man denke nur ins Jahr 2013 zurück, in dem eine Welle der Kritik über Amazon hereinbrach. Mit entsprechenden Preisparitätsklauseln hatte der Konzern versucht, die Online-Händler auf seiner Plattform vertraglich dazu zu zwingen, ihre Produkte nirgendwo billiger anzubieten als auf dem Amazon Marketplace. Diese Praxis hatte Amazon – auch durch Druck des Bundeskartellamtes – aufgegeben und die Klauseln abgeschafft.
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