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Darf Amazon einfach das Abo-Modell verändern?

Veröffentlicht: 10.01.2024
imgAktualisierung: 10.01.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.01.2024
img 10.01.2024
ca. 2 Min.
Screenshot Website Amaozn Prime Video
Prime will mehr Werbung schalten, wer das nicht möchte, soll extra zahlen. Ist das erlaubt?


Kann Amazon die Vertragskonditionen für bestehende Kunden ändern?

Amazon Prime wird ab Februar mehr Werbung schalten. Wer das nicht möchte, kann 2,99 Euro mehr zahlen (wir berichteten). Viele Prime-Nutzer:innen fragen sich nun, ob Amazon die Vertragskonditionen von bestehenden Kund:innen einfach ändern kann.

Bis zu 40 Prozent teurer

Der Preisunterschied kann je nach Zahlungsmodell bis zu 40 Prozent ausmachen. Wenn Kund:innen die werbefreie Version nutzen möchten, müssen sie diese Version dazubuchen – die Mehrkosten entstehen also nicht automatisch. Alle anderen Nutzer:innen erhalten „in begrenztem Umfang Werbung“, heißt es von Amazon. Allerdings soll es weiterhin deutlich weniger Werbung sein, als bei traditionellen Fernsehsendern und anderen Video-Streaminganbietern. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streamingdienstes zum momentanen Vertrag legen nicht fest, ob und wie viel Werbung zu sehen ist. Wie viel Werbung die Zuschauer:innen also tatsächlich zu sehen bekommen, ist derzeit also gar kein Vertragsinhalt. Amazon „verspricht“ darin also den Zuschauern nicht, keine oder wenig Werbung anzuzeigen und kann die Werbung nach eigenem Ermessen anpassen. 

Preisänderungen müssen angekündigt werden

Anders sieht es aus, wenn sich Preise für das Abonnement ändern. Dazu heißt es in den AGB:

„Wir werden keine Änderungen an den Abonnementgebühren oder der Mitgliedsgebühr vornehmen, die sich auf das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Service und Ihren Abonnementgebühren oder Ihrer Mitgliedsgebühr auswirken. Wenn wir eine Änderung der Abonnementgebühren oder der Mitgliedsgebühr vornehmen, werden wir Sie innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z. B. per E-Mail) über die Änderung, den Grund bzw. die Gründe für die Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung informieren.“

Im hier vorliegenden Fall wird den Kund:innen allerdings lediglich frei gestellt, das Abonnement zu erweitern, um eine werbefreie Version nutzen zu können. Eine Preiserhöhung im eigentlichen Sinne findet hier gar nicht statt. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Veröffentlicht: 10.01.2024
img Letzte Aktualisierung: 10.01.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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NoPrimeDay
14.01.2024

Antworten

Da wurde sich bei der Vertragsaufsetz ung offenbar ein Türchen offengelassen, um später Änderungen, wie jetzt mit der Werbung, durchführen zu können. Interessant wäre zu wissen, ob sich das Abo - Modell nicht bereits durch die subjektiv weniger gewordenen Filme geändert hat, weil für viele extra gezahlt werden muss.
Ralf-Ternes
11.01.2024

Antworten

Also ist der ganze Vertrag Humbuck. Amazon kann praktisch machen was will ohne Vertragsbruch. Soviel Werbung schalten wie man will, das ganze Programm ändern, solange nichts davon im Vertrag steht. Auch die Preise mittels Zusatzabo in Beliebiger Höhe in dem ich enthaltene Leistungen,einf ach im normalen Abo wegmachen und diese als Zusatzabo anbiete. Amazon kann also Prime so verändern wie es möchte, solange im Vertrag nichts steht. Am Ende hat man also ein völlig anderes Produkt. Also könnte Amazon theoretisch die ganzen Filme und Serien rausschmeissen und stattdessen jedem Abonnenten ein Päckchen Kaugummi jeden Monat liefern, solange dies nicht im Vertrag ausgeschlossen worden ist. Dient also der Vertrag nur dafür, dass Amazon jeden Monat abbuchen kann, also eine Art Einzugsermächti gung, mehr nicht.

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Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Ternes,

so schlimm ist es zum Glück nicht, denn es gibt zahlreiche Regeln, die Verbraucher:inn en vor einer plötzlichen Vertragsänderun g schützen bzw. ein Sonderkündigung srecht einräumen. In den AGB von Amazon Prime ist zudem festgelegt, dass es sich um einen Videos-Streamin gdienst handelt, sodass die Art des Vertrages nicht "einfach so" geändert werden kann. Es handelt sich immer um eine individuelle Einschätzung des Einzelfalls.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion