Die reguläre Eintragungsfrist für die Sammelklage gegen Amazon Digital Germany GmbH ist am 9. Juni 2026 abgelaufen. Mit 329.903 Anmeldungen verzeichnet das Klageregister eine außergewöhnlich hohe Beteiligung. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Amazon Prime Video einseitige Vertragsänderungen zum Nachteil seiner Kund:innen vorgenommen hat – konkret die Einführung von Werbung im Streaming-Angebot ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Urteil für Juli 2026 erwartet
Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht fand am 19. Mai 2026 statt. Ein Urteil wird für den 17. Juli 2026 erwartet. Die Verbraucherzentrale Sachsen, die die Klage führt, räumt nach den rechtlichen Hinweisen des Gerichts ein, dass man in erster Instanz möglicherweise verlieren könnte. Sollte die Klage abgewiesen werden, ist eine Revision vor dem Bundesgerichtshof geplant.
Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnet die Beteiligung als Signal dafür, dass Verbraucher:innen nicht bereit sind, einseitige Änderungen bei digitalen Abonnements widerstandslos hinzunehmen.
Kritik am Opt-in-System
Die Verbraucherzentrale Sachsen nutzt die hohe Zahl der Anmeldungen zugleich als Anlass für Grundsatzkritik: Das deutsche Opt-in-Verfahren bei Sammelklagen erfordert, dass Betroffene selbst aktiv werden und sich ins Klageregister eintragen. Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand, weshalb Sammelklagen laut Verbraucherzentrale nur einen Bruchteil der eigentlich Anspruchsberechtigten erreichen.
Zusätzliche Gewinnabschöpfungsklage
Parallel zur Sammelklage verfolgt die Verbraucherzentrale Sachsen eine bereits Ende 2025 eingereichte Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon. Ziel ist es, Gewinne abzuschöpfen, die das Unternehmen durch den als rechtswidrig eingestuften Schritt bei Verbraucher:innen erzielt hat, die nicht an der Sammelklage teilnehmen. Im Erfolgsfall würden die abgeschöpften Gelder dem Bundeshaushalt zufließen.
Separate Klage zu Prime-Preiserhöhung
Darüber hinaus führt die Verbraucherzentrale NRW eine eigenständige Sammelklage gegen Amazon – diese betrifft die Preiserhöhungen für Prime-Mitgliedschaften aus dem Jahr 2022. Betroffene Prime-Kund:innen können auf der Website der Verbraucherzentrale NRW prüfen, ob auch für sie eine Anmeldung zu dieser Klage möglich ist.
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Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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