Rechtliche Sicherheit wurde früh angezweifelt
Von den vielen Diskussionen und Sinnfragen mal abgesehen… Bereits in den frühen Stadien der Vermarktung ließen einige Brancheninsidern Zweifel hören, nach denen sich die Prozesse der Dash-Button-Bestellungen nicht an geltendes Recht halten.
Grundlage dieser Zweifel ist eine Regelung, die vielen Online-Händlern reichlich bekannt sein dürfte: die sogenannten Buttonlösung aus dem Jahr 2012. Diese legt fest, dass Händler die Kunden im Online-Handel genau über die Produkte informieren müssen – und zwar vor dem Kauf. Das heißt, potenzielle Käufer müssen über die grundlegenden Eigenschaften des Produktes, den Preis und Grundpreis, die Steuer etc. informiert werden. Und genau daran scheitert der Knopfdruck auf den Amazon Dash-Button.
Hier kann nämlich jeder auf den Kopf drücken, ohne zu wissen, ob sich am Preis/Grundpreis oder den Eigenschaften des Produkts vielleicht etwas geändert hat. Auch über die Versandkosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Widerrufsmöglichkeiten werden sie in diesem Moment nicht unterrichtet. Von ungeschickten Kinderhänden und verspielten Haustierpfötchen mal ganz abgesehen...
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Aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht München jüngst auch entschieden, dass Amazon den Dash-Button in seiner bestehenden Form nicht weiter vertreiben darf. In der Öffentlichkeit wird diese Entscheidung unterdessen – wie sollte es anders sein – zwiespältig aufgenommen.
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