Konkurrenz und Gesetzeslage
So einfach wird der Deutschlandstart für „Kindle Unlimited“ allerdings nicht werden, denn bereits jetzt gibt es eine Handvoll Anbieter wie Skoobe, die Bücherfreunde teilweise seit ein paar Jahren schon mit einer Flatrate beglücken. Neuester Zuwachs im Bereich E-Book-Flatrates in Deutschland ist Readfy, das in der letzten Woche seine Beta-Testphase beendet hat und seine Nutzer nun als werbefinanziertes Freemium-Modell kostenlos mit Büchern versorgt. Allerdings können weder Skoobe noch Readfy mit der schieren Masse von E-Books in Amazons Sortiment mithalten und könnten nur durch ein gutes Angebot an Exklusiv-Titeln Amazon das Wasser reichen.
Neben der bereits bestehenden Konkurrenz, muss sich Amazon allerdings auch mit einigen rechtlichen Problemen herumschlagen, denn es stellt sich die Frage, ob so ein Flatrate-Modell wie jenes von „Kindle Unlimited“ in Deutschland rechtlich gesehen überhaupt funktionieren kann. Denn anders als in den USA oder Großbritannien, gibt es in Deutschland eine Buchpreisbindung, die solchen Geschäftsmodellen entgegensteuern könnte. Doch ist das wirklich so?
Diese Frage hatte sich auch neuhandeln.de gestellt und sich deshalb beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels erkundigt, ob so ein Flatrate-Modell in Deutschland überhaupt möglich ist und die Antwort ist eindeutig: Ja, es ist möglich, denn die Preisbindung gilt nur für den Verkauf von Büchern, nicht für das verleihen. “Preisbindungsrechtlich sind Flatrate-Modelle für den zeitlich begrenzten Zugriff durch den Kunden zulässig, da die Buchpreisbindung nur beim Verkauf von Büchern anwendbar ist. Wird das Buch nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt, ist dies mit der Vermietung eines Buches vergleichbar. Eine Flatrate als monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Mietpreis für eine definierte Zahl downgeloadeter E-Books ist also zulässig.”, so die Antwort des Börsenvereins.
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