Darum geht es bei der Klage
Im Februar 2024 hatte Amazon bei seinem hauseigenen Streamingdienst Werbeeinblendungen eingeführt – ohne zuvor die Zustimmung der Abonnentinnen und Abonnenten einzuholen. Diese wurden im Vorfeld lediglich per E-Mail über die Änderung informiert. Prime-Mitglieder, die sich Filme und Serien ohne Werbung anschauen möchten, müssen seither eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 2,99 Euro im Monat leisten.
Laut Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, ist eine solche einseitige Vertragsänderung rechtlich fragwürdig: „Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann“, teilte er zum Sachverhalt mit. Und: „Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart.“
Wann der Streit tatsächlich vor Gericht verhandelt wird, ist aktuell noch unklar. Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Oberlandesgericht in München steht noch aus (Az. 102 VKl 1/24 e). Die Verbraucherzentrale hoffe laut eigenen Aussagen „auf einen baldigen Verhandlungstermin“. Interessierte können sich weiterhin der Klage anschließen – und zwar bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung.
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