Amazon sieht sich in Deutschland mit der bisher größten Sammelklage konfrontiert, die es seit Einführung des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes im Herbst 2023 gegeben hat. Die laufende Klage hatte die Verbraucherzentrale Sachsen vor fast zwei Jahren wegen unzulässiger Werbung bei Amazons Streaming-Dienst Prime Video angestrengt. Wie die Institution nun bekannt gegeben hat, haben sich bisher 201.090 Verbraucherinnen und Verbraucher der Klage angeschlossen – ein Rekord.
Darum geht es bei der Klage
Im Februar 2024 hatte Amazon bei seinem hauseigenen Streamingdienst Werbeeinblendungen eingeführt – ohne zuvor die Zustimmung der Abonnentinnen und Abonnenten einzuholen. Diese wurden im Vorfeld lediglich per E-Mail über die Änderung informiert. Prime-Mitglieder, die sich Filme und Serien ohne Werbung anschauen möchten, müssen seither eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 2,99 Euro im Monat leisten.
Laut Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, ist eine solche einseitige Vertragsänderung rechtlich fragwürdig: „Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann“, teilte er zum Sachverhalt mit. Und: „Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart.“
Wann der Streit tatsächlich vor Gericht verhandelt wird, ist aktuell noch unklar. Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Oberlandesgericht in München steht noch aus (Az. 102 VKl 1/24 e). Die Verbraucherzentrale hoffe laut eigenen Aussagen „auf einen baldigen Verhandlungstermin“. Interessierte können sich weiterhin der Klage anschließen – und zwar bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung.
Weitere Klagen wegen Werbegewinnen und Preisanpassungen
Amazon sieht sich indes auch weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vrbraucherschützerinnen und -schützern entgegen. So hat ebenfalls die Verbraucherzentrale Sachsen eine Gewinnabschöpfungsklage über 1,8 Milliarden Euro angestoßen. In diesem Rahmen werden Werbeeinnahmen zurückgefordert, die nach Rückzahlungen an die angeschlossenen Klägerinnen und Kläger verbleiben.
Parallel dazu hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Amazon auf Unterlassung verklagt – ebenfalls wegen der Werbung bei Prime Video, wobei der Konzern bereits Ende 2025 verurteilt wurde. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da Amazon Berufung eingelegt und den Fall somit in die nächste Instanz gebracht hat.
Darüber hinaus hat auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt: Sie geht gegen eine Preiserhöhung für Prime-Mitglieder aus dem Jahr 2022 vor.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Tina Plewinski
Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.
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