Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Sammelklagen: Amazons neue Taktik gegen Klagewellen

Veröffentlicht: 17.08.2026
imgAktualisierung: 17.08.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.08.2026
img 17.08.2026
ca. 2 Min.
Viele Hände zeigen eine Klage an, die sich zu einer Sammelklage verbinden
elenabs / Depositphotos.com
Amazon verpflichtet Kundinnen und Kunden künftig zu Schiedsverfahren statt Gerichtsprozessen. Was ändert sich konkret?


Amazon hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den USA überraschend geändert. Ab sofort dürfen sich Kunden nicht mehr zu Sammelklagen zusammenschließen, wenn sie rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen wollen. Stattdessen zwingt der Konzern sie in sogenannte Schiedsverfahren, also zu einer Schlichtung durch private Stellen außerhalb der normalen Gerichte.

Schiedsverfahren statt Gerichtssaal

Wer in den USA ein Problem mit dem Online-Riesen hat, kann nicht mehr gemeinsam mit Tausenden anderen vor einen Richter ziehen. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat Amazon diese Möglichkeit Mitte August aus seinen Nutzungsbedingungen gestrichen. Alle, die die Plattform weiter nutzen, stimmen dieser Neuerung automatisch zu. Wer klagen will, muss nun vor ein privates Schiedsgericht oder (bei sehr kleinen Streitsummen) vor ein Bagatellgericht. Amazon begründet dies laut Reuters damit, dass sich Konflikte auf diese Weise „schneller und kostengünstiger“ aus der Welt schaffen lassen.

Hinter diesem Vorgehen steckt wenig überraschend ein handfestes finanzielles Interesse. Amazon hatte solche privaten Schiedsverfahren eigentlich schon vor einigen Jahren aus den AGB gestrichen, wie das Online-Portal AuctionBytes unter Berufung auf ältere Berichterstattung einordnet. Damals hatten clevere Anwälte eine Schwachstelle im System entdeckt: Sie reichten einfach Zehntausende fast identische Beschwerden gleichzeitig ein. Diese Klagewellen verursachten astronomischen Aufwand und Kosten.

Reaktion auf teure Erfahrungen

Damit diese teure Falle nicht noch einmal zuschnappt, hat Amazon einen Trick in die AGB eingebaut. Werden binnen sechs Monaten 25 oder mehr Schiedsverfahren zum gleichen Sachverhalt eingereicht, gelten sie künftig als Massenschiedsverfahren und werden nur noch in Gruppen von mindestens 25 Fällen gleichzeitig bearbeitet. So verhindert der Konzern, dass Anwaltsarmeen das System durch unzählige Einzelanträge lahmlegen. Reuters weist zudem darauf hin, dass Schiedsverfahren und etwaige Vergleiche in der Regel nicht öffentlich gemacht werden, anders als Gerichtsurteile.

Für deutsche Online-Händlerinnen und -Händler, die auf Amazon als Vertriebskanal setzen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher, hat die Änderung keine rechtlichen Auswirkungen, da sie ausschließlich in den USA gilt und hierzulande nicht umsetzbar wäre.

Veröffentlicht: 17.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben