Retourenbetrug bei Amazon: TikToker schickt ständig 50-kg-Ambosse zurück – ist das legal?

Veröffentlicht: 09.09.2025
imgAktualisierung: 09.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
09.09.2025
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ca. 3 Min.
Paketbote liefert zahlreiche Pakete zu einem Haus
Erstellt mit ChatGPT
50 Kilogramm schwere Ambosse immer wieder bestellen und gleich wieder zurückschicken: Ist das erlaubt?


Der TikToker Johnbo Stockwell hatte eine interessante Idee, um Amazon eins auszuwischen: Er bestellte immer wieder Ambosse mit einem Gewicht um die 50 Kilogramm und schickte diese immer wieder zurück. Laut eigenen Angaben macht er das bereits seit acht Monaten und möchte damit Amazon zerstören, wie t3n berichtete

Ist Amazon wirklich der Leidtragende?

Fraglich ist, ob das angestrebte Ziel, Amazon zu schaden, mit der Aktion wirklich erreicht werden kann. Gerade wenn die Ambosse nicht über Amazon selbst verkauft werden, sondern über einen Drittanbieter, hat lediglich dieser einen Schaden davon und Amazon kassiert gegebenenfalls sogar noch Gebühren für jede Bestellung. 

Stockwell wurde zudem darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Lieferant:innen, die die Pakete ausliefern und wieder einsammeln müssen, von der Aktion genervt seien. So trifft die Aktion lediglich die Personen, die ohnehin schon vergleichsweise wenig verdienen.

Auch der CO₂-Ausstoß, den die Aktion unnötigerweise verursacht, wird kritisiert. Ob mit der Aktion also wirklich Amazon eins ausgewischt wird, ist fraglich. Einige Zuschauer:innen zweifeln außerdem an, ob die Aktion tatsächlich echt ist. Zwar zeigt Stockwell in seinen Videos seine Amazon-Bestellhistorie, aber Aufnahmen von einer Lieferung sieht man nicht. So könnte das Ganze nur eine Masche sein, um Aufmerksamkeit zu bekommen. 

Ist das Vorgehen erlaubt?

Fraglich ist auch, ob es sich um ein legales Vorgehen handelt. Grundsätzlich bietet Amazon ein 30-tägiges Rückgaberecht an, sodass es erst einmal erlaubt ist, Ware zu bestellen und wieder zurückzusenden. Amazon selbst behält sich allerdings vor, dieses Recht einzuschränken, falls Nutzer:innen das Rückgaberecht missbrauchen. Anders als in der EU, gibt es in den USA, wo die ganze Aktion stattfindet, kein allgemein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht.

Allerdings müsste sich Amazon auch in der EU ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen, da Amazon nicht dazu verpflichtet ist, mit jedem Kunden Verträge abzuschließen. Zudem könnte in einem solchen Fall überhaupt daran gezweifelt werden, ob es sich tatsächlich um die Bestellung eines Verbrauchers handelt, da die Aktion für einen gewerblichen Zweck (TikTok-Content) genutzt wird. In einem solchen Fall würde das Widerrufsrecht ohnehin nicht greifen. 

Bisher soll Amazon allerdings keine Einschränkungen vorgenommen haben.

Was können Händler:innen gegen Bestellbetrug machen?

Händler:innen dürfen das Widerrufsrecht nicht einschränken, da es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verbraucherrecht handelt. Komplett ausschließen lässt es sich nicht, dass Ware bestellt wird, mit dem Vorwand, diese wieder zurückzusenden. Gerade bei Bekleidung ist es nicht unüblich, eine Auswahl zu bestellen, mit dem Vorsatz, einen Teil davon wieder zurückzusenden. Um eine zu große Retourenquote zu verhindern, können Händler:innen die Kosten für Rücksendungen auf die Kundschaft umlegen. Außerdem kann bei bereits benutzter Ware ein Wertersatz geltend gemacht werden.

Sollte es bei einem Kunden auffällig häufig zu Bestellungen kommen, die wieder retourniert werden, können Händler:innen vom sogenannten „“digitalen Hausverbot“ Gebrauch machen und sich dazu entscheiden, mit diesem Kunden keine Verträge einzugehen und das Kundenkonto sperren. 

Veröffentlicht: 09.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Valentin
14.09.2025

Antworten

Naja im Eigenen Shop kann man die blacklisten und das „Hausverbot“ erteilen. Bei Amazon hast du keine Chance, da kannst du einen „Safe-T“ Antrag stellen. Du musst aber trotzdem an den Kunden versenden. Selbst wenn du stornierst - der Kunde wird wieder bestellen (er will dir ja schaden) das lässt dann deine Storno rate explodieren und Amazon sperrt dich. Wir mussten schon 7 mal rausschicken ohne das jeh eine retoure gekommen ist, Geld wurde immer direkt von Amazon erstattet. Man ist total geliefert gegen solche Kunden und es hilft nur der Rechtsweg. In Deutschland geht der Verbraucherschutz imo sowieso zu weit.
Oli P.
13.09.2025

Antworten

Da Amazon, als Logistikunternehmen, eben daran verdient das Kunden Ware hin- und her schicken wären die schön blöd Vielretournierer zu sperren... Dementsprechend wiederholtes bitten und betteln und nutzen der Missbrauchsmeldung bei Amazon bringt gar nichts. Ich werde nach und nach (wenn ich ohnehin in der Gegend bin) die Menschen persönlich darauf ansprechen weshalb sie, teilweise seit 6 Jahren, regelmäßig meine Artikel bestellen und den jeweils ältesten als Widerruf des neuen zurück schicken...
Jens
10.09.2025

Antworten

vom “digitalen Hausverbot“ gebrauch machen. Da muss ich aber herzlich lachen! Das ist de fakto im Online-Shop nicht umsetzbar, da "Gastbestellungen" das gesperrte Kundenkonto aushebeln. Sollte man an einen solchen "Kunden" geraten, bleibt nur der Rechtsweg um ein "wahrhaftiges" Hausverbot zu erreichen
Alex
10.09.2025
Naja, man kann E-Mailadressen, Lieferadressen etc.schon sperren.
cf
10.09.2025

Antworten

Frage an die Redaktion: Ist es rechtlich zulässig, dass man dem Kunden im Warenkorb einen Rabatt anbietet, wenn er freiwillig auf das Widerrufsrecht verzichtet? (ggf. auch nur für einzelne Artikel)
dirk
10.09.2025
Ich bin zwar nicht die Redaktion: Aber kurz und knapp: Nein. (Sonst würd's ja jeder machen.)
Bodo
10.09.2025
"Frage an die Redaktion: Ist es rechtlich zulässig, dass man dem Kunden im Warenkorb einen Rabatt anbietet, wenn er freiwillig auf das Widerrufsrecht verzichtet? (ggf. auch nur für einzelne Artikel)" So eine Formulierung halte ich generell nicht nur für fragwürdig, sondern außerdem für sehr gefährlich. Bei so etwas würde einem Abmahner garantiert der Mund wässrig. Das Widerrufsrecht kann nur in sehr wenigen Fällen ausgeschlossen werden, wie etwa bei einer Personalisierung. Ein genereller Ausschluss, selbst gegen Bezahlung, ist jedoch nicht nur gesetzlich nicht vertretbar, sondern zudem gesetzwidrig und somit automatisch ungültig.
cf
11.09.2025
Also ich kaufe online meist sehr gezielt. Wenn mir ein Shop anbieten würde, dass ich x Euro (die durchschnittlichen Retourenkosten) Rabatt bekomme, wenn ich dafür auf das grundlose zurücksenden verzichte - ich würde es machen. Es geht ja schließlich nicht um die gesetzliche Gewährleistung sondern nur das bewusste bestellen - DAS wäre mal vorteilhaft für den Umweltschutz
Redaktion
11.09.2025
Hallo cf, spannende Frage, hier gibt es die ausführliche Antwort: Darf ich einen Rabattcode anbieten, damit Kund:innen auf das Widerrufsrecht verzichten?