Händler:innen, die auf Amazon Markenprodukte verkaufen oder Produkte, die kompatibel sind für Markenprodukte, müssen einige Regeln beachten. Amazon hat seine Händler:innen nun noch einmal angehalten, diese Regeln zu beachten. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann Amazon das Verkäuferkonto sperren, heißt es im Sellerforum

So müssen Markenprodukte auf Amazon angeboten werden

Produkttitel

Amazon hat konkrete Vorgaben, wie der Produkttitel eines Produkts auszusehen hat. Händler:innen sollen den Titel des Produkts folgendermaßen angeben:

Markenprodukte:

[Ihr Markenname] + [Produktname] + "für"/"kompatibel mit"/"passt für"/"bestimmt für" + [Markenwort/Marke]

zum Beispiel: TonTon-Hülle für den Kindle Fire

Generische Produkte:

"Generisch" + [Produktname] + "für"/"kompatibel mit"/"passt für"/"bestimmt für" + [Markenwort/Marke]

zum Beispiel: Generischer Ersatzfilter für AmazonBasics Wasserfilter A3

Wichtig ist, dass für Käufer:innen klar erkennbar ist, ob es sich um ein Markenprodukt handelt oder lediglich um ein Produkt, welches mit einer bestimmten Marke kompatibel ist. Bei einem Ladekabel, welches mit einem Apple iPhone kompatibel ist, bei dem es sich aber nicht um ein Apple-Produkt handelt, muss erkennbar sein, dass es sich nicht um Markenware von Apple handelt. 

Das ist nicht nur wichtig, damit die Richtlinien von Amazon eingehalten werden, sondern auch, damit keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Denn neben einer Kontensperrung von Amazon droht dann auch eine markenrechtliche Abmahnung, die teuer werden kann. 

Das sagen Händler:innen

Händler:innen im Sellerforum geben an, dass Änderungsanträge vom Support nicht immer korrekt bearbeitet werden, da Marke, Hersteller und Lizenzen nicht korrekt auseinandergehalten werden. Zudem berichten Händler:innen, dass einige Begriffe gesperrt werden, weil sie Bestandteil einer Marke sind. Beispielsweise haben Händler:innen die Erfahrung gemacht, dass der Begriff „Leuchtturm“ gesperrt wurde, da es sich auch um einen markenrechtlich geschützten Begriff handelt.

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