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Prime Video vor Gericht: Fast 220.000 deutsche Kunden fordern Geld zurück

Veröffentlicht: 19.05.2026
imgAktualisierung: 19.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
19.05.2026
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Amazon Prime Video
Lensw0rld / Depositphotos.com
Mit einer Mega-Sammelklage wehren sich 220.000 Kunden gegen Amazons Prime-Video-Aufschlag. Nun hat der Prozess begonnen.


Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat die Verhandlung gegen den Handelsriesen Amazon begonnen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt stellvertretend für fast 220.000 Betroffene gegen die Zusatzgebühr für Werbefreiheit bei Prime Video.

Der Streit um das werbefreie Versprechen

Der Prozess dreht sich um die Anfang 2024 eingeführte Werbeunterbrechung beim Streaming-Dienst. Wer die Inhalte weiterhin ohne Spots konsumieren wollte, musste fortan einen monatlichen Aufschlag von 2,99 Euro zahlen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige, nachträgliche Vertragsänderung ohne Zustimmung.

Amazon weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont in Stellungnahmen, die Kundschaft rechtzeitig informiert zu haben, um fortlaufende Investitionen in attraktive Inhalte abzusichern. Ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I gab den Verbraucherschützern in einem separaten Wettbewerbsverfahren bereits recht und stufte den Zusatzobolus als unlauter ein.

Was Amazon jetzt droht

Finanziell könnte das für den US-Konzern ungemütlich werden: Bei einem Aufschlag von 2,99 Euro pro Monat summiert sich der hypothetische Schadenersatz seit der Einführung im Februar 2024 auf inzwischen rund 80 Euro pro Kunde. Allein für die aktuell knapp 220.000 Angemeldeten droht Amazon damit eine Rückzahlung von rund 17,6 Millionen Euro.

Wer noch mitmachen will, muss sich sputen: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist nach dem Verhandlungsauftakt noch bis zum 9. Juni 2026 für alle geöffnet, die ihr Prime-Abo vor Februar 2024 abgeschlossen haben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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