Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat die Verhandlung gegen den Handelsriesen Amazon begonnen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt stellvertretend für fast 220.000 Betroffene gegen die Zusatzgebühr für Werbefreiheit bei Prime Video.
Der Streit um das werbefreie Versprechen
Der Prozess dreht sich um die Anfang 2024 eingeführte Werbeunterbrechung beim Streaming-Dienst. Wer die Inhalte weiterhin ohne Spots konsumieren wollte, musste fortan einen monatlichen Aufschlag von 2,99 Euro zahlen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige, nachträgliche Vertragsänderung ohne Zustimmung.
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont in Stellungnahmen, die Kundschaft rechtzeitig informiert zu haben, um fortlaufende Investitionen in attraktive Inhalte abzusichern. Ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I gab den Verbraucherschützern in einem separaten Wettbewerbsverfahren bereits recht und stufte den Zusatzobolus als unlauter ein.
Was Amazon jetzt droht
Finanziell könnte das für den US-Konzern ungemütlich werden: Bei einem Aufschlag von 2,99 Euro pro Monat summiert sich der hypothetische Schadenersatz seit der Einführung im Februar 2024 auf inzwischen rund 80 Euro pro Kunde. Allein für die aktuell knapp 220.000 Angemeldeten droht Amazon damit eine Rückzahlung von rund 17,6 Millionen Euro.
Wer noch mitmachen will, muss sich sputen: Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist nach dem Verhandlungsauftakt noch bis zum 9. Juni 2026 für alle geöffnet, die ihr Prime-Abo vor Februar 2024 abgeschlossen haben.
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Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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