Preiserhöhung bei Amazon Prime rechtswidrig: Gibt es jetzt Geld zurück?

Veröffentlicht: 04.11.2025
imgAktualisierung: 04.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
04.11.2025
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ca. 1 Min.
Mann mit leerem Portemonnaie blickt ratlos auf Amazon-Prime-Logo auf einem Monitor.
Erstellt mit KI
Ein Gericht erklärt die Preiserhöhung bei Amazon Prime für unzulässig. Kund:innen können unter bestimmten Bedingungen Geld zurückfordern.


Amazon hat die Preise für sein Prime-Abo vor einiger Zeit kräftig angezogen – von 69 auf 89,90 Euro im Jahr; bzw. von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlweise. Doch nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden: So einfach darf der Konzern seine Gebühren nicht erhöhen. Die Klausel, mit der Amazon sich Preisanpassungen 2022 offenhielt, sei zu vage und für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar. Eine Liste mit möglichen Kostenfaktoren reiche eben nicht, wenn am Ende niemand versteht, was wirklich teurer geworden ist.

Bekommen Kund:innen jetzt ihr Geld zurück?

Man muss selber tätig werden

Eine automatische Rückerstattung gibt es nicht. Anspruch auf Erstattung haben nur jene, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 Prime-Mitglied waren und danach den höheren Preis gezahlt haben. Je nach Abo-Modell geht es um rund 20 Euro pro Jahr bei der Jahresmitgliedschaft oder etwa zwölf Euro bei monatlicher Zahlung. Wer sein Geld zurückhaben will, muss Amazon selbst unter Hinweis auf das Urteil zur Rückzahlung auffordern. Der Aufwand liegt also bei den Betroffenen – und kann sich nur bedingt lohnen, da mögliche Anwaltskosten die Rückerstattung schnell übersteigen könnten.

Verbraucherzentrale plant Sammelklage

Sinnvoller kann es sein, auf die angekündigte Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW zu warten und sich dieser anzuschließen.

Veröffentlicht: 04.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.11.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Varth Dader
10.11.2025

Antworten

Amazon hat wohl intern die Anweisung verteilt, die Schotten dicht zu machen. Jeglicher Versuch, über den Kundenservice die Erstattung anzustoßen, wird mit umgehend mit Standardtext abgewehrt, von wegen laufendes Verfahren, deshalb gibt es keine Erstattung. Noch bevor man den Chat startet, kommt die Meldung "Fall Sie uns aufgrund des aktuellen Urteils kontaktieren, blabla" - gibt nix.
m_bz
05.11.2025

Antworten

Nirgendwo hier im Beitrag geht her vor - auch auf der Website der Verbraucherzentrale nicht - was denn nun genau der Stein des Anstoßes ist. Aus welchem Grund kann ein Unternehmen nicht selbstständig die Preise erhöhen oder verringern? Leben wir im Sozialismus? Das Prime Abo kann jeder kündigen dem es nicht passt, einen GEZ Beitrag aber nicht, dort sollte man angesetzt werden...
Michael Neue
05.11.2025
Selber mal kurz auf die Links im Artikel klicken ist kein Hexenwerk. https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/preisanpassungsklausel-von-amazon-unwirksam-102877
I-kam
08.11.2025
GEZ ist ein Steuer und kein Abo
Christian Beermann
10.11.2025
Sie finden es also ok wenn einseitig Verträge geändert werden? Das wird ja spannend....