Werbeeinblendungen bei Prime Video sind nicht nur lästig, sie sorgen auch weiterhin für rechtliche Streitigkeiten: Amazon hatte im Jahr 2024 den Start von Anzeigen in seinem Streaming-Dienst gestartet. Wer weiterhin ohne Werbung und in der gewohnten Ton- und Bildqualität schauen wollte, muss seither ein kostenpflichtiges Zusatzabo in Höhe von 2,99 Euro im Monat zahlen.

Auf den Schritt folgte massive Kritik von Verbraucherschützern, weil Amazon seine Abonnenten nicht um Zustimmung gebeten, sondern die Änderung einfach umgesetzt hatte. Die Kunden wurden dabei lediglich informiert. Die Verbraucherzentrale sah dieses Vorgehen als rechtlich nicht haltbar an und bemüht eine Sammelklage, der sich bislang über 123.000 Kunden angeschlossen haben sollen.

Rückerstattung für Kunden, Überschuss für den Staat

So weit, so bekannt. Nun haben die Verbraucherschützer die Gangart jedoch weiter verschärft und auch eine Gewinnabschöpfungsklage eingereicht. Diese zielt auf „die restlichen Gewinne von Amazon“ ab – konkret geht es um geschätzte 1,8 Milliarden Euro. Allerdings sei es der Zentrale zufolge auch möglich, dass Amazon noch deutlich höhere Einnahmen mit der neuen Werbung erzielt habe.

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten betroffene Prime-Abonnenten ihre gezahlten Zusatzkosten zurückerhalten. Überschüssige Beträge werden dann an die Bundesrepublik Deutschland abgeführt.

Die Verbraucherzentrale geht von einem jahrelangen Rechtsstreit aus, sieht sich allerdings gut aufgestellt. Mithilfe starker Partner sei die Führung und Finanzierung des Gerichtsverfahrens gesichert. „Dadurch sind wir mit Amazon auf Augenhöhe und für eine jahrelange Auseinandersetzung vor den Gerichten fachlich wie finanziell gerüstet. Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen“, kommentiert Rechtsexperte Michael Hummel.

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