Klage gegen Amazon: Unternehmen über E-Mail-Adresse im Impressum offenbar nicht erreichbar

Veröffentlicht: 03.03.2026
imgAktualisierung: 03.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
03.03.2026
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ca. 1 Min.
Person tippt auf Laptop mit geöffneter E-Commerce-Website, Produktübersicht und Banner im Onlineshop sichtbar.
AndrewLozovyi / Depositphotos.com
Der VZBV klagt auf Unterlassung gegen Amazon. Hintergrund ist eine im Impressum genannte E-Mail-Adresse.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am Kammergericht Unterlassungsklage gegen Amazon eingereicht. Bemängelt wird die Kontaktaufnahme über die angegebene E-Mail-Adresse im Impressum des Marktplatzes.

Automatisierte Antwort

Amazon hat im Impressum eine E-Mail-Adresse angegeben. Der VZBV bemängelt, dass bei Kontaktaufnahme an diese Adresse lediglich eine automatisierte Antwort erfolgt. Konkret heißt es in der automaisierten Mail:

„Guten Tag!

Sie haben eine E-Mail an eine Adresse gesendet, die keine eingehenden E-Mails akzeptiert. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Amazon Konto an, um uns zu kontaktieren.[...]“

Danach wird auf verschiedene Hilfeseiten verwiesen. Eine echte Kontaktaufnahme sei über diese E-Mail-Adresse also nicht möglich. So eine Kontaktmöglichkeit schreibt das Digitale-Dienste-Gesetz aber vor. Konkret sollen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post“ ständig verfügbar gehalten werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 03.03.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
03.03.2026

Antworten

Wird auch mal Zeit, dass solche Plattformen (auch andere wie Temu, etc.) mal so genau geprüft und abgemahnt werden, wie es den kleinen Händlern geht...