Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am Kammergericht Unterlassungsklage gegen Amazon eingereicht. Bemängelt wird die Kontaktaufnahme über die angegebene E-Mail-Adresse im Impressum des Marktplatzes.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am Kammergericht Unterlassungsklage gegen Amazon eingereicht. Bemängelt wird die Kontaktaufnahme über die angegebene E-Mail-Adresse im Impressum des Marktplatzes.
Amazon hat im Impressum eine E-Mail-Adresse angegeben. Der VZBV bemängelt, dass bei Kontaktaufnahme an diese Adresse lediglich eine automatisierte Antwort erfolgt. Konkret heißt es in der automaisierten Mail:
„Guten Tag!
Sie haben eine E-Mail an eine Adresse gesendet, die keine eingehenden E-Mails akzeptiert. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Amazon Konto an, um uns zu kontaktieren.[...]“
Danach wird auf verschiedene Hilfeseiten verwiesen. Eine echte Kontaktaufnahme sei über diese E-Mail-Adresse also nicht möglich. So eine Kontaktmöglichkeit schreibt das Digitale-Dienste-Gesetz aber vor. Konkret sollen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post“ ständig verfügbar gehalten werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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