Immer wieder Ärger um Rabatte: Amazon und die Preisangabenverordnung

Veröffentlicht: 10.03.2026
imgAktualisierung: 10.03.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
10.03.2026
img 10.03.2026
ca. 1 Min.
Amazon Rabatt
rootstocks / Depositphotos.com
Seit 2022 gilt die Preisangabenverordnung. Amazon schafft es bis heute nicht, Preise richtig anzugeben.


Die Preisangabenverordnung sieht vor, dass beim Werben mit Rabatten als Referenzpreis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. So soll ausgeschlossen werden, dass Preise kurzfristig erhöht werden, um mit einem besonders hohen Rabatt zu werben, oder dass ein Referenzpreis angegeben wird, der so nie verlangt wurde. 

Amazon hält sich nicht an die Preisangabenverordnung

Bereits mehrfach ist aufgefallen, dass Amazon sich nicht an die Preisangabenverordnung hält. Im Juli letzten Jahres entschied das Landgericht München gegen die Preisangaben während der Prime-Deal-Days, da Amazon als Vergleichspreis nicht den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben hatte, sondern einen Kundendurchschnittspreis.

Auch während der Black-Friday-Aktionen im letzten Jahr suchte man an vielen Stellen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vergeblich. 

Erneute Klage der Verbraucherzentrale

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun erneut eine Klage gegen Amazon eingereicht. Diesmal geht es um die Preisangaben auf Prime Video. Bei Angeboten mit reduzierten Titeln wird als Streichpreis nicht der niedrigste Preis der letzten dreißig Tage genannt, sondern ein Durchschnittspreis der letzten 90 Tage.

Wir haben Amazon um ein Statement gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten. 

Veröffentlicht: 10.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

Friedrich
12.03.2026

Antworten

Offensichtlich fehlt hier ein angemessener Umgang der Gerichte mit solchen Tätern. Mögliche Ordnungsmittel von bis zu 250.000 € scheinen dort nicht wirklich zum Handeln (dies erzeugt ja auch Kosten) zu bewegen. Ich bin überzeugt wenn mal 2 bis 4 Wochen Haftstrafe, zu vollstrecken am Geschäftsführer, verhängt werden, führt dies danach zu einer signifikant höheren Compliance.