Händler verärgert: GPSR sorgt immer noch für Probleme auf Amazon

Veröffentlicht: 19.09.2025
imgAktualisierung: 19.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.09.2025
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Amazon
Skorzewiak / Depositphotos.com
Seit Dezember letzten Jahres gilt die GPSR. Auf Amazon kommt es bei der Umsetzung aber immer noch zu Problemen.


Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Noch bevor die Verordnung in Kraft getreten ist, sorgte sie für viel Verunsicherung bei Händler:innen. Denn gerade die Informationspflichten waren mit einigem Aufwand verbunden. Im Laufe der Zeit haben die allermeisten Händler:innen die Vorgaben allerdings umgesetzt. Auf Amazon kommt es jedoch immer wieder zu Problemen, wie verärgerte Händler:innen im Sellerforum berichten

Produkte werden wahllos gesperrt

Obwohl die Vorgaben schon lange umgesetzt werden, prüft Amazon einige Angaben über Monate hinweg. Manche Produkte werden sogar gesperrt, ohne dass – nach Angaben von Betroffenen – ein nachvollziehbarer Grund ersichtlich sei. 

Ein Seller berichtet, dass die Angebote deaktiviert wurden, weil angeblich Informationen fehlen, die nach der GPSR vorgeschrieben sind. Er gab an, diese bereits seit letztem Jahr zur Verfügung zu stellen. 

Ein weiterer Händler schildert, dass Amazon bei einigen Angeboten einen Prüffall eröffnet und damit droht, die Angebote zu sperren. Auf Nachfrage gab Amazon dann an, die Angebote zu prüfen, welche Angaben konkret fehlen sollen, wurde dem Seller nicht mitgeteilt. 

Außerdem wird berichtet, dass es beim Hinzufügen von Informationen zu einer Überprüfung von Amazon kam, die über zwei Wochen in Anspruch nahm. 

Probleme bestehen schon länger

Amazons Probleme mit der Umsetzung der GPSR sind kein neues Phänomen. Anfang des Jahres wurden Informationen über die verantwortliche Person in der EU nicht angezeigt, obwohl Händler:innen sie korrekt hinterlegt hatten und es sich um eine Pflichtangabe nach der GPSR handelt. 

Im April wurden Pflichtangaben in der Kategorie Bücher nicht ordnungsgemäß ausgespielt. Diese Fehler des Marktplatzes sind für Händler:innen besonders ärgerlich. Denn auch wenn der Fehler aufseiten Amazons liegt, müssen Händler:innen bei einer Abmahnung dafür haften. Daher sollten Händler:innen regelmäßig die eigenen Angebote überprüfen und sichergehen, dass ein technischer Fehler nicht für eine Abmahngefahr sorgt. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.09.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Ben
22.09.2025

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Amazon ist und bleibt der letzte Laden! Unprofessionell und IMMER gegen Verkäufer! Wird Zeit dass die mal wieder seitens der EU einen auf den Deckel bekommen, so wie die mit den Händlern umgehen, ein NO GO! Ich meide Amazon wo es nur noch geht und bin selbst bei Kaufland unterwegs, viel besser alles gelöst und weniger Kopfschmerzen.
Swen
22.09.2025

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Nun ja, bei eBay gibt es auch noch immer Kategorien wo das Feld "Hersteller/EU-Beauftragter" nicht angezeigt wird, egal wie oft man eBay auf den Fehler hinweist kommen nur lapidare Antworten ... als kleiner Händler ist man leider immer der Willkür "der Großen" ausgesetzt ...
Jens Hessberger
19.09.2025

Antworten

Wir haben extra eine Excel-Tabelle angelegt, wo alle Anschriften der Hersteller drin stehen. Bei Otto kein Problem, bei Kaufland kein Problem nur bei Amazon. Und die Spalte wo man die Daten bereitstellen kann, gibt es in allen Flat files gar nicht. Es ist ein leichtes Problem aber bei Amazon ein riesiges die Daten werden einfach nicht übernommen und es wird weiter drauf hingewiesen die daten zu liefern