Früher Hinweis an Händler
Amazon selbst scheint die GPSR ernst zu nehmen. Bereits früh wies der Marktplatz seine Händler:innen auf die anstehenden Pflichten hin. Bereits im April informierte das Unternehmen wie folgt:
„Guten Tag!
Es gibt ein neues Widget, um Ihnen bei der Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) für die meisten Nicht-Lebensmittelprodukte zu helfen, die in den Amazon Stores in der EU zum Verkauf angeboten werden.
Das Widget unterstützt Sie dabei, die verantwortliche Person in der EU bzw. den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers für jede Ihrer Marken anzugeben.
Wenn Sie in mehr als einem EU-Store verkaufen, müssen Sie die Informationen für jeden Store separat angeben, auch wenn die Informationen identisch sind.
Nachdem die Daten für die verantwortliche Person überprüft wurden, werden diese Informationen innerhalb von 24 Stunden auf den entsprechenden Produktdetailseiten angezeigt.
Ab dem zweiten Halbjahr 2024 werden wir auch Herstellerinformationen anzeigen, sobald diese überprüft wurden.
Ihre Angebote werden möglicherweise entfernt, sobald die Verordnung zum 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, wenn sie nicht über die erforderlichen Informationen zur verantwortlichen Person und zum Hersteller verfügen.
Weitere Informationen zum Widget finden Sie unter Übermittlung von Informationen zu verantwortlicher Person und Hersteller.
Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).
Amazon Services Europe“
Vor kurzem konkretisierte das Unternehmen die Umsetzung noch einmal und schrieb im Sellercentral, dass auf der Produktdetailseite der Abschnitt Sicherheit und Produktressourcen hinzugefügt wurde. Mit der Einführung dieses neuen Abschnitts kommt Amazon der Regulierung für Marktplätze aus der GPSR nach. Diese verlangt, dass Online-Marktplätze dafür sorgen müssen, dass Händler:innen ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachkommen können.
Gleichzeitig machen diese Nachrichten klar, dass Händler:innen auf keinen Fall Zeit verlieren sollten. Zum einen räumt sich Amazon Zeit zur Überprüfung der Informationen ein. Es reicht also nicht aus, diese erst am Stichtag selbst einzupflegen. Zum anderen sind Anbieter:innen gezwungen, die Angaben bei allen Produkten zu hinterlegen.
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