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GPSR, A-bis-Z-Garantie & Markenbeschwerden – Das sind die größten Amazon-Irrtümer

Veröffentlicht: 07.10.2025
imgAktualisierung: 07.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.10.2025
img 07.10.2025
ca. 2 Min.
Smartphone mit Amazon-Logo ragt aus der Vordertasche einer blauen Jeans.
Vadymvdrobot / Depositphotos.com
Viele Amazon-Händler stolpern über rechtliche Fallstricke. Hier sind die drei größten Irrtümer und was wirklich gilt.


Wer auf Amazon verkauft, weiß: Die Plattform hat ihre ganz eigenen Regeln – und manchmal auch ihre ganz eigenen Mythen. Zwischen A-bis-Z-Garantie, Markenbeschwerden und neuen EU-Pflichten kursiert unter Händler:innen jede Menge Halbwissen. Einige dieser Annahmen können richtig teuer werden, wenn man sich darauf verlässt.
Wir haben drei besonders hartnäckige Irrtümer gesammelt – und zeigen, was wirklich gilt.

1. „Wenn Amazon meine GPSR-Angaben verschluckt, haftet eher Amazon als ich“

Irrtum: Händler:innen glauben manchmal, dass sie bei Pflichtangaben (z. B. Hersteller, EU-Ansprechpartner) nicht haften, wenn Amazon diese Informationen nicht anzeigt oder technisch „verschluckt“.

Klarstellung: Falsch gedacht – die Verantwortung bleibt bei dir als Anbieter. Auch wenn Amazon ein Pflichtfeld nicht ausspielt oder du technische Probleme hast, kannst du bei Verstößen gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) belangt werden.

Das heißt: Nicht ausspielen ist keine Entschuldigung. Du solltest deine Angebote regelmäßig prüfen, auch nach Änderungen durch Amazon. 

2. „Die A-bis-Z-Garantie von Amazon ist endgültig – da kann ich als Händler nichts machen“

Irrtum: Man glaubt oft, wenn Amazon via A-bis-Z-Garantie erstattet hat, dann ist der Fall durch – das war’s und man hat als Händler keine Option mehr.

Klarstellung: Nein – Amazon ist damit nicht der Gesetzgeber. Der BGH hat entschieden, dass die A-bis-Z-Garantie nur eine Vereinbarung zwischen Amazon und dem Käufer ist und nicht automatisch den Händler bindet.

Wenn du also nachweisen kannst, dass die Entscheidung fehlerhaft war (z. B. weil du die Nacherfüllung hättest leisten dürfen), kannst du gegenüber dem Käufer weiter vorgehen.

3. „Unbegründete Markenbeschwerden? Dafür kann ich nichts, ist Amazon-Automatik“

Irrtum: Wenn jemand dich bei Amazon wegen Markenrechtsverletzung meldet – auch fälschlich – denken viele: „Gut, das ist Plattformpolitik, ich kann nichts tun.“

Klarstellung: Du kannst durchaus Ansprüche geltend machen. Das OLG Nürnberg hat kürzlich entschieden, dass eine unberechtigte Markenbeschwerde bei Amazon einen Schadensersatzanspruch begründet.

Wenn deine Angebote fälschlich gesperrt wurden, kann der Beschwerdeführer für deinen Schaden und deine Anwaltskosten haften.

Das heißt: Nicht nur weggucken, sondern prüfen, ob du dagegen vorgehst.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 07.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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dirk
08.10.2025

Antworten

Ich lese ja oft, dass Amazons A-bis-Z-Garantie die ultimative Geißel aller Händler ist, weil oft willkürlich und in der Regel ohne weitere Prüfung zugunsten der Kunden entschieden wird. Als Amazon-Käufer kann ich das aber nicht bestätigen. Sind die üblichen 30 Tage Rückgabefrist erst mal abgelaufen, hat man oft keine Möglichkeit mehr, Probleme wie Defekte oder Mängel geltend zu machen - auch nicht, wenn das gelieferte Produkt am 31. Tag kaputt geht. Alle Links führen im Kreis. Die Chat-KI bügelt dich ebenso gnadenlos ab wie der Chatbot am Telefon. Frist abgelaufen, Rückgabe nicht möglich. Kontakt zum Hersteller praktisch unmöglich bzw. sinnlos. Gewährleistungsrecht durchzusetzen wird so extrem schwierig. Da ist das vielgescholtene Ebay weiter und tatsächlich kundenfreundlicher.
Ralf
08.10.2025

Antworten

Und wie sieht es aus, wenn Amazon angeblich wegen Markenrecht fälchlicherweise Produkte sperrt. Kann man auch dagegen vorgehen und und die Kosten gegenüber Amazon geltend machen? Bei uns wurde Artikel von Barby gesperrt die überhaupt nichts mit Puppen oder Spielzeug zutun hatten wegen Barbie gesperrt. Das Amazon fälchlicherweise wergen Markenrecht sperrt ist bei uns das Problem und bei vielen anderen Händler auch und wesentlich mehr, als ein Konkurrent dies gegenüber eines Wettbewerbers macht.