Amazon schränkt freiwillige Rückgabegarantie ein

Veröffentlicht: 17.06.2025
imgAktualisierung: 17.06.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
17.06.2025
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Amazon-App-Symbol mit Einkaufswagen-Icon und dem Schriftzug „amazon“ auf einem Smartphone-Bildschirm.
bigtunaonline / Depositphotos.com
Ab dem 23. Juni 2025 gelten weitere Ausnahmen für die freiwillige Rückgabegarantie.


Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht gibt es auf Amazon außerdem noch die freiwillige Rückgabegarantie. Zwar nennt Amazon die Regelung eine „freiwillige Rückgabegarantie“ – für Marketplace-Händler:innen ist sie jedoch verpflichtend. Nun hat Amazon in einer E-Mail darauf hingewiesen, dass die Garantie eingeschränkt wird.

Diese Produktgruppen fallen künftig raus

Konkret werden folgende Produktgruppen ab dem 23. Juni 2025 von der freiwilligen Rückgabegarantie ausgenommen:

  • Bücher
  • Software
  • Spielzeug
  • Baumarkt
  • Video
  • Küche
  • Auto & Motorrad
  • Elektronische Geräte für die Körperpflege
  • Home Entertainment
  • Elektro-Großgeräte

Unabhängig von der Änderung gilt weiterhin das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen – es bleibt davon unberührt.

Doch was bedeutet die Änderung für Händler:innen konkret?

Wer Produkte aus den betroffenen Kategorien verkauft, muss künftig nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht berücksichtigen. Das könnte die Zahl der Rücksendungen senken.

Auch darüber hinaus lässt sich die Neuerung positiv sehen: In der Praxis ist oft von der „Amazon-verwöhnten“ Kundschaft die Rede – also Verbraucher:innen, die kostenlose Lieferungen und Retouren längst als Standard ansehen und andere Shops an diesem Maßstab messen. Dass Amazon nun bei der Rückgabefreundlichkeit etwas zurückrudert, könnte das Konsumverhalten wieder ein Stück weit erden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.06.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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NoPrimeDay
22.06.2025

Antworten

Na ja, oft schickt die Kundschaft ihre Pakete ja nicht sinnlos hin und her, sondern weil der Handel kaputte (oder unzureichend beschriebene) Ware verschickt oder sie beim Transport Schäden nimmt. Das ist mir erst kürzlich mit einem Schrank passiert, der gut eingepackt war und deshalb definitiv schon kaputt ins Paket gelegt wurde. In solchen Fällen bleiben Retouren ja nicht aus.
Jens
20.06.2025

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Bekleidung ist wie immer außen vor. Da kostet das Hin Porto nichts, sonst kauft keiner dank Prime und das Rückporto ist auch kostenlos. So geht das immer hin und her, hin und her, bis der Händler pleite ist. Gesetzlich gehört Prime verboten, nur dann ändert sich was für die Händler. Ja Amazon Kunden sind schon zu sehr verwöhnt. Wenn das Paket nach 24 Stunden nicht da ist, weil die DHL oder DPD gar nicht mehr hinterherkommt, wird schon reklamiert und Amazon bückt sich immer bei den Kunden. Der Händler ist immer der dumme.
marion
18.06.2025

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Dies ist nur ein sehr kleiner Schritt.... Alle Retouren sollten das gesetzlichen Widerruf haben und dem Kunden etwas kosten. Jede Retoure vom Kunden sollte 5 Euro Kosten und zwar als Umweltabgabe, damit dieses sinnlos durch die Welt verschicken endlich aufhört und die Versanddienstleister nicht am Limit sind.
Sjaak
22.06.2025
Ich stimme dir vollkommen zu, Marion. Selbst wenn es nur 2,99 € pro Retoure wären, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung – Hauptsache, der Irrsinn von kostenlosem Versand und Rückversand hört endlich auf. Viele Kunden sehen sich nicht einmal die Bilder im Angebot richtig an. Würden sie nur eine Minute mehr investieren und die sieben hinterlegten Bilder auf Amazon anschauen, könnten wir 40–50 % der Retouren vermeiden. Die aktuelle Kombination aus Dekadenz und Bequemlichkeit ist kaum noch zu übertreffen.
ralf
18.06.2025

Antworten

Wenn man dann als Händler in der entprechenden einer der gen. Kategorien verkauft und man nur noch die gesetzliche Frist anbieten will, mus man ja entsprechend das Widerrufsrecht bei Amazon ändern. Aber wie verhält es sich wenn man in mehreren Kategorien verkäuft und darunter auch Kategorien sind, wo das freiwillge Widerrufsrecht noch Pflicht ist, aber bei Amazon nur ein Widerrufsrecht angezeigt wird. Dann bräuchte man doch zwei verschiedene?
roland.baer@yahoo.de
17.06.2025

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Verstehe ich richtig? Bei Telekommunikationsartikel, wie Handy, -zubehör , Smarthome bleiben bleiben wir Verkäufer die Dummen? Andere Frage: eBay verlangt z. B. 11% Prov. - Basis ist des Bruttopreises inkl. Versand - schlägt aber Mehrwertsteuer drauf. Sollten diese offizielle Zahl z. B 11% dann nicht auch auf den Nettopreis gelten? Für uns ist das sehr fragwürdig oder haben wir einen Denkfehler?