Amazon Prime-Preiserhöhung war rechtswidrig

Veröffentlicht: 03.11.2025
imgAktualisierung: 03.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.11.2025
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Person liegt umgeben von Amazon-Paketen auf dem Sofa und hält ein Tablet mit Amazon-Prime-Logo.
eplisterra / Depositphotos.com
Das OLG Düsseldorf hat die Preiserhöhung bei Amazon Prime aus 2022 für rechtswidrig erklärt. Die Begründung: unfaire Vertragsklauseln.


Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die im September 2022 eingeführte Preiserhöhung bei Amazon Prime für unzulässig erklärt (Urteil vom 30.10.2025, Aktenzeichen: I-20 U 19/25). Der Jahrespreis war damals von 69,00 Euro auf 89,90 Euro gestiegen, der monatliche Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.  

Grundlage der Preisanpassung war eine Vertragsklausel, die Amazon einseitige Änderungen auf Basis zahlreicher Kostenfaktoren erlaubte. Das Gericht sah darin eine unfaire Regelung und einen Verstoß gegen Treu und Glauben. Kund:innen hätten keine echte Zustimmungsmöglichkeit, sondern könnten lediglich durch Kündigung reagieren.  

Ob Prime-Kund:innen ihr Geld jetzt zurück bekommen, erfährst du hier.

Scheintransparenz und fehlendes Interesse

Das Gericht bemängelte zudem mangelnde Transparenz: Die aufgelisteten Kostenfaktoren seien so komplex, dass Verbraucher:innen die Berechtigung von Preisänderungen nicht nachvollziehen könnten. Die Klausel schaffe daher nur „Scheintransparenz“.  

„Der wiederholte Hinweis darauf, lediglich Kostenveränderungen weitergeben zu wollen, und Aufzählung zumindest einiger Kostenpositionen schaffen lediglich eine Scheintransparenz, weil es bei einem derartigen Bündel von Dienstleistungen praktisch auch nicht ansatzweise möglich ist, die Berechtigung von Anpassungen nachzuvollziehen.

So bleibt (...) offen, inwieweit Lohnerhöhungen bei der Paketzustellung auf die Kosten der Gesamtdienstleistung durchschlagen, geschweige denn, wie diese auf die Kosten einer von Amazon Prime umfassten Sofortzustellung und einer davon nicht erfassten Normalzustellung aufgeteilt werden.“ – OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2025, Aktenzeichen: I-20 U 19/25

Ein berechtigtes Interesse für automatische Preisanpassungen erkannte das Gericht nicht. Anders als bei lebensnotwendigen Leistungen wie Energieverträgen sei die Prime-Mitgliedschaft verzichtbar, und Amazon könne Verträge jederzeit per E-Mail kündigen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.11.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Redaktion
04.11.2025

Antworten

Bekommen Kund:innen jetzt ihr Geld zurück? Hier geht es zur Antwort: https://www.onlinehaendler-news.de/amazon/recht/preiserhoehung-amazon-prime-rechtswidrig-geld-zurueck
Markus
04.11.2025

Antworten

Für die, die hier in den Kommentaren schreiben: "Und jetzt? Bekomme ich rückwirkend usw....." Eventuell nein, bekommt ihr nicht. Es sei denn ihr habt in den letzten Monaten euch an der Musterklage (die Links waren im Netzt überall veröffentlicht) beteiligt. War 5 Minuten Aufwand. Ich bekomme mein Geld zurück.
Redaktion
04.11.2025
Hallo Markus, dabei handelt es sich wahrscheinlich um die Klage wegen der Werbung auf Amazon durch die Verbraucherzentrale Sachsen? Denn die Sammelklage, wegen der Preiserhöhung, um die es hier geht, wurde erst jetzt durch die Verbraucherzentrale NRW angekündigt.
K.I
04.11.2025

Antworten

Meinung: für mangelnde Transparenz ist Amazon weltweit bekannt - in allen Belangen! Nichts NEUES. Das ist von Amazon auch so gewollt!
HJ
04.11.2025

Antworten

Und was bedeutet das jetzt für mich als Verbraucher? Bekomme ich von der Datenkrake jetzt mehrere Monate kostenlose Nutzung gutgeschreiben?
TS
04.11.2025

Antworten

Was heißt das jetzt für Prime Kunden? Muss Amazon den Preis wieder ändern oder muss man sich mit dem AZ und der Rechtsabteilung "herumärgern"?
m_bz
04.11.2025
Würde mich auch mal interessieren. Was ist jetzt das Fazit? Geld zurück, Erstattung beantragen?