Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Hintergrund ist die Preiserhöhung von Amazon Prime im September 2022, die ohne Zustimmung der Bestandskund:innen erfolgte. Die Jahresgebühr stieg damals von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, während die Monatsgebühr von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben wurde. Auch die Gebühren für das Prime-Student-Abo wurden erhöht.
Die Verbraucherzentrale hält die zugrunde liegende AGB-Klausel für rechtswidrig und fordert eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge. Laut den Klägern verstößt die einseitige Preiserhöhung gegen geltendes Recht.
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