Amazon Prime zu teuer? Jetzt an der Sammelklage teilnehmen und Geld zurückholen

Veröffentlicht: 14.01.2026
imgAktualisierung: 14.01.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.01.2026
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Amazon Prime Video auf Smartphone
rafapress / Depositphotos.com
Wer von der Prime-Preiserhöhung betroffen ist, kann sich nun der Sammelklage gegen Amazon anschließen. Alle Informationen gibt es hier.


Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Hintergrund ist die Preiserhöhung von Amazon Prime im September 2022, die ohne Zustimmung der Bestandskund:innen erfolgte. Die Jahresgebühr stieg damals von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, während die Monatsgebühr von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben wurde. Auch die Gebühren für das Prime-Student-Abo wurden erhöht.

Die Verbraucherzentrale hält die zugrunde liegende AGB-Klausel für rechtswidrig und fordert eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge. Laut den Klägern verstößt die einseitige Preiserhöhung gegen geltendes Recht.

Eintrag ins Klageregister möglich

Betroffene können sich seit dem 12. Januar 2026 beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Sollte die Klage erfolgreich sein, erhalten sie die Preisdifferenz erstattet – ohne selbst klagen zu müssen. Alle weiteren Informationen zur Klage und zur Teilnahme für betroffene Kund:innen haben wir hier zusammengefasst:

1. Worum geht es bei der Sammelklage?

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die einseitige Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022. Nach Ansicht der Verbraucherschützer war diese Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig. Gerichtliche Entscheidungen haben die zugrunde liegende AGB-Klausel bereits in zwei Instanzen als unwirksam bewertet. Ziel der Sammelklage ist es, die zu viel gezahlten Beträge für betroffene Kund:innen zurückzuholen.

2. Wer kann bei der Sammelklage mitmachen?

Teilnehmen können Prime-Kund:innen, die ihren Vertrag vor der Preiserhöhung im Sommer 2022 abgeschlossen und den erhöhten Preis seitdem gezahlt haben. Das betrifft sowohl Monats- als auch Jahresabos sowie Prime-Student-Abos, die von der Preiserhöhung betroffen waren.

An der Sammelklage beteiligen

3. Wie kann ich an der Sammelklage teilnehmen?

Du kannst dich kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Dafür gibt es ein Online-Formular, in das du deine Daten einträgst. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website einen Klage-Check und eine Ausfüllhilfe an, um dir bei der Anmeldung zu helfen.

4. Was wird für die Anmeldung benötigt?

Für die Anmeldung ins Klageregister brauchst du in der Regel:

  • Name
  • Kontaktdaten
  • Angabe, dass du Prime-Mitglied warst und die Preiserhöhung bezahlt hast

Hinweise zur Formulierung bekommst du über den Klage-Check und die Ausfüllhilfe der Verbraucherzentrale.

5. Kostet die Teilnahme etwas?

Nein – die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, um sich ins Klageregister eintragen zu lassen.

6. Bis wann kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist schon möglich (Stand Januar 2026). In der Regel kannst du dich bis drei Wochen nach dem Ende der letzten mündlichen Verhandlung im Klageregister eintragen oder auch wieder abmelden.

Geld zurück

7. Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?

Je nachdem, wie lange du den höheren Preis gezahlt hast und welche Art von Abo du hattest, könnten bislang zu viel gezahlte Beiträge bis zu ca. 60 Euro oder mehr zurückerstattet werden – abhängig vom Verlauf des Verfahrens.

8. Was passiert nach der Anmeldung?

Wenn die Sammelklage erfolgreich ist, wird das Gericht die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge an die registrierten Teilnehmer anordnen. Der Ablauf wird vom Oberlandesgericht Hamm betreut. Die Verbraucherzentrale wird über weitere Schritte informieren.

9. Muss ich selbst klagen oder vor Gericht erscheinen?

Nein – durch die Sammelklage trittst du nicht selbst als Kläger:in auf und musst nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Deine Interessen werden über das Klageregister und die Sammelklage gebündelt vertreten.

10. Gibt es noch andere Sammelklagen gegen Amazon?

Ja. Parallel führt z. B. die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage gegen die Einführung von Werbung bei „Prime Video“. Das ist ein separates Verfahren mit eigenem Klageregister.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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1 Kommentare
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Nihat
15.01.2026

Antworten

Ist es nachteilig, dieser Klage beizutreten, wenn man selbst Verkäufer auf Amazon Seller Central ist?