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Amazon KDP-Konto gesperrt: Was tun als Selfpublisher?

Veröffentlicht: 28.08.2026
imgAktualisierung: 28.08.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.08.2026
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ca. 2 Min.
Amazon Kindle KDP Logo auf Smartphone
T.Schneider / Depositphotos.com
Amazon sperrte KDP-Konten oft ohne konkrete Begründung. Was betroffene Selfpublisher jetzt tun können.


Für Selfpublisher ist das KDP-Konto mehr als ein Nutzerzugang. Es ist wie ein Amazon- oder Ebay-Shop die Grundlage eines Geschäfts. Wird es gesperrt, droht nicht nur der Verlust sämtlicher Buchtitel, sondern auch eingefrorene Tantiemen.

Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Düsseldorf zeigt nun, dass Betroffene solchen Sperren nicht schutzlos ausgeliefert sind.

Sperrung ohne konkreten Vorwurf

Eine Selfpublisherin, die einen erheblichen Teil ihrer Umsätze über den deutschen Amazon-Marktplatz erzielte, stellte im Mai 2026 fest, dass ihr KDP-Konto ohne vorherige Ankündigung gesperrt worden war. Erst auf Nachfrage teilte Amazon mit, sämtliche Titel seien wegen angeblicher Verstöße gegen die Inhaltsrichtlinien entfernt worden, das Konto werde nicht wiederhergestellt und künftige Tantiemen würden nicht ausgezahlt.

Nach Angaben der von der Autorin beauftragten Kanzlei LHR benannte Amazon dabei weder einen konkreten Titel noch eine konkrete Passage und erläuterte nicht, welche Regel durch welche Handlung verletzt worden sein soll. Für die Betroffene war damit unklar, wogegen sie sich überhaupt hätte wehren können.

Gericht sieht Missbrauch von Marktmacht

Die Kanzlei LHR forderte Amazon zunächst außergerichtlich zur Freischaltung auf. Da keine sachliche Reaktion erfolgte, wurde beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beantragt. Mit Beschluss vom 30. Juni 2026 (Az. 36 O 77/26 [Kart]) gab das Gericht dem Antrag statt und untersagte Amazon die Sperrung des Kontos in der konkret angegriffenen Form.

Das Gericht stufte Amazon auf dem Markt für Veröffentlichung und Vertrieb von Büchern und E-Books für Selfpublisher als marktbeherrschend ein. Entscheidend war, dass der bloße Verweis auf Richtlinienverstöße nicht ausreicht, wenn weder Titel noch Regelverstoß benannt werden und keine wirksame Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Darin liege ein sogenannter Behinderungsmissbrauch.

Für die Praxis heißt das: 

  • Wer eine Sperr-E-Mail erhält, sollte zunächst genau prüfen, ob Amazon einen konkreten Titel oder eine konkrete Regel benennt oder nur pauschal auf Richtlinien verweist. Eingriffe müssen nachvollziehbar begründet und überprüfbar sein.
  • Betroffene sollten die Sperrmitteilung, den bisherigen Schriftverkehr, Screenshots aus dem Konto sowie Angaben zu entstandenen Umsatzverlusten sichern.
  • Parallel dazu bleibt der klassische Weg über Seller Central relevant: ein strukturierter Maßnahmenplan (Plan of Action) mit Ursachenanalyse, bereits umgesetzten Sofortmaßnahmen und Präventionsschritten. Mehrere schnelle, unsubstantierte Standard-Einsprüche verschlechtern die Position dabei eher, als sie zu verbessern.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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