Amazon durfte den Streaming-Dienst Prime Video nachträglich um Werbung ergänzen. Das hat ein bayerisches Gericht am Freitag entschieden und hunderttausende Verbraucher erhalten nun vorerst kein Geld.
Die Grundlagen des Urteils
Die Verbraucherzentrale Sachsen war stellvertretend für über 329.903 Abonnenten gegen Amazon vor Gericht gezogen, da der Konzern Anfang 2024 Werbeunterbrechungen bei Prime Video einführte. Wer weiterhin werbefrei streamen wollte, musste monatlich 2,99 Euro hinzuzahlen. Wie Medien einstimmig verdeutlichen, sah das Gericht in dieser Änderung keine unzulässige Benachteiligung. Aus den Vertragsbestimmungen gehe keine Zusage einer dauerhaften Werbefreiheit hervor. Zudem sei der Dienst nicht explizit als werbefrei vermarktet worden. Ein weiterer Aspekt des Urteils betrifft die Bündelung von Diensten: Da das Prime-Abo auch Versandvorteile beim Warenkauf beinhaltet, lasse sich nicht ohne Weiteres von einer einheitlichen Entwertung des Gesamtpakets sprechen.
Widersprüchliche Rechtsprechung erfordert Gang zum Bundesgerichtshof
Das Urteil stieß auf deutliche Kritik von Seiten der Verbraucherschützer. „Wir gehen entschlossen in die nächste Instanz“, verkündet Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen – deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an.“ Der Streitfall geht daher in die Revision vor den Bundesgerichtshof, wie die Verbraucherzentrale am selben Tag ankündigte.
Die rechtliche Unsicherheit bleibt vorerst bestehen, da das Landgericht München I in einem parallelen Verfahren der Verbraucherschützerseite aufgrund einer klassischen Unterlassungsklage recht gegeben hatte.
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Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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