Ab dem 10. März 2025 ersetzt Amazon bei Verlust oder Beschädigung von FBA-Waren nur noch die Herstellungskosten – nicht mehr den Verkaufspreis. Besonders Händler von günstigen Produkten aus Fernost könnten dabei böse Überraschungen erleben: Während die Verkaufspreise oft attraktiv hoch sind, liegen die Herstellungskosten im Cent-Bereich. Droht jetzt das Aus für profitable Margen?
Aktualisierung der FBA-Richtlinie zur Lagerbestandsrückerstattung
Wie Amazon kurz vor Weihnachten mitteilte, gibt es Änderungen in der Lagerbestandserstattungsrichtlinie für Versand durch Amazon (FBA). Betroffen sind Artikel, die vor einer Kundenbestellung verloren gehen oder beschädigt werden. Ab dem 10. März 2025 erstatten wir Ihnen die Kosten auf der Grundlage der Produktherstellungskosten des betroffenen Lagerbestands, heißt es dazu in der Seller Central-Meldung. Bisher hat Amazon den Verkäufern den vollen Verkaufswert des Artikels erstattet. In dem Post, in dem die Änderung der Rückerstattungsrichtlinie angekündigt wurde, sagte Amazon, die Änderung solle „mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit“ bieten.
Hinweis: Für Artikel, die nach einer Kundenbestellung im Amazon-Shop verloren gehen oder beschädigt werden, erstattet Amazon weiterhin den Verkaufspreis der ursprünglichen Bestellung abzüglich anfallender Gebühren.
Wie genau werden die Herstellungskosten definiert/berechnet?
Die Herstellungskosten definieren sich als die Kosten, die dem Verkäufer für die Beschaffung des Produkts vom Hersteller, Großhändler oder Wiederverkäufer entstehen, oder die Produktionskosten, falls der Verkäufer selbst der Hersteller ist. Kosten wie Versand, Abwicklung, Zollgebühren oder andere zusätzliche Ausgaben werden dabei nicht berücksichtigt.
Amazon wird für die Ermittlung dieser Herstellungskosten entweder eine Schätzung bereitstellen, basierend auf einer umfassenden Bewertung vergleichbarer Produkte, die von Amazon, anderen Verkäufern und über Großhandelskanäle verkauft werden. Verkäufer haben alternativ die Möglichkeit, ihre tatsächlichen Herstellungskosten direkt zu hinterlegen. Falls keine eigenen Angaben gemacht werden, wird Amazons Schätzung automatisch angewendet. Diese soll nach den Angaben in der Meldung jedoch jederzeit vom Verkäufer angepasst werden können.
Zur Vorbereitung können Händler ihre Herstellungskosten im Portal für Bestandsmängel und Erstattungen ab Ende Januar anzeigen und verwalten.
Margen und Geschäftsmodelle: „Verkäufer werden die Rechnung bezahlen müssen“
„Das ist wahrscheinlich die größte Gebührenerhöhung aller Zeiten, denn Verlustschäden sind etwas, das bei jedem Konto ständig vorkommt. Das ist unvermeidlich“, zitiert Modern Retail Joel MacPherson, den Mitbegründer von TrueOps, einem Unternehmen, das Amazon-Händlern bei Erstattungsansprüchen hilft.
Die geplante Änderung der Erstattungsrichtlinie von Amazon könnte daher erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Verkäufer haben, insbesondere auf diejenigen, die Produkte mit niedrigen Herstellungskosten und hohen Verkaufspreisen anbieten und die besonders schadensanfällig sind, z. B. zerbrechliche Gegenstände. Betroffen sind daher vor allem Verkäufer, die beispielsweise preisgünstige Produkte aus Fernost importieren und mit hohen Margen weiterverkaufen. Dies könnte die Rentabilität solcher Geschäftsmodelle erheblich beeinträchtigen.
„Kurz vor den Feiertagen, wenn viele Leute abschalten, schleichen sie uns diesen kleinen Knüller ein, der echte finanzielle Auswirkungen für viele Verkäufer hat“, zitiert Modern Retail einen Amazon-Händler. Auch andere Betroffen bestätigen demzufolge, dass die Änderung als Amazons jüngsten Versuch zu sehen sind, mehr Geld von Drittanbietern zu bekommen und seine Kontrolle über deren Geschäfte zu verstärken.
Zudem äußern einige Verkäufer Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, da sie ihre Herstellungskosten an Amazon übermitteln müssen und befürchten, dass diese sensiblen Daten möglicherweise für andere Zwecke genutzt werden könnten.
Amazon ersetzt nur noch Herstellungskosten – was jetzt?
Es ist daher wichtig, dass Verkäufer ihre Herstellungskosten genau kennen und diese Informationen im neuen Portal hinterlegen, um angemessene Erstattungen zu erhalten. Um potenzielle finanzielle Verluste zu minimieren, sollten Verkäufer ihre internen Prozesse überprüfen, die angegebenen Herstellungskosten regelmäßig aktualisieren und genau zu dokumentieren, um im Schadensfall eine angemessene Erstattung zu erhalten.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben