Amazon-Anhängen als Standard oder plötzlich doch ein Risiko?
In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Amazon-Händler ein Produkt an und hängte sich an eine bereits bestehende Produktdetailseite an. Die dort hinterlegten Produktbilder wurden dadurch automatisch auch für sein Angebot genutzt.
Der Rechteinhaber der Bilder beanstandete genau diese Mitnutzung und machte geltend, dass die eigens designten Bilder ohne entsprechende Nutzungsrechte verwendet worden seien. Auf dieser Grundlage wird dem anhänglichen Seller eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Er wurde zur Unterlassung, zur Entfernung der Angebote sowie zur Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert.
Das Anhängen an bestehende Produktseiten gehört für viele Amazon-Seller jedoch zum Alltag. Wer nach Amazons Spielregeln spielen will, nutzt vorhandene Listings und spart obendrein Zeit und profitiert von bestehender Sichtbarkeit. Im Gegenteil kann es sogar einige nachteilige Konsequenzen haben, wenn man es nicht tut. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn genau diese Praxis erneut Gegenstand von Abmahnungen wird. Doch ein genauer Blick zeigt: Das Problem liegt in den Details der Umsetzung.
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