Amazon-Seller im Visier: Falsches Anhängen führt zu Abmahnungen

Veröffentlicht: 16.01.2026
imgAktualisierung: 16.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.01.2026
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Smartphone mit Amazon-Logo
stLegat / Depositphotos.com
Das Anhängen ist Amazon-Alltag. Doch eine aktuelle Abmahnung zeigt: Wer sich an falsche Artikel hängt, riskiert mehr als nur eine Sperrung.


Es ist ein Vorgang, den Amazon-Seller täglich dutzendfach durchführen: ein bestehender Artikel, eine passende ASIN, ein Klick, fertig. Umso größer ist die Verunsicherung, als zuletzt eine Abmahnung wegen eines lapidaren Anhängens verschickt wurde.

Für viele Händler stellt sich nun die Frage: Wie kann etwas, das quasi der Standard auf Amazon ist, plötzlich rechtlich problematisch werden? Ein genauer Blick zeigt: Auf die Details kommt es an.

Amazon-Anhängen als Standard oder plötzlich doch ein Risiko?

In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Amazon-Händler ein Produkt an und hängte sich an eine bereits bestehende Produktdetailseite an. Die dort hinterlegten Produktbilder wurden dadurch automatisch auch für sein Angebot genutzt.

Der Rechteinhaber der Bilder beanstandete genau diese Mitnutzung und machte geltend, dass die eigens designten Bilder ohne entsprechende Nutzungsrechte verwendet worden seien. Auf dieser Grundlage wird dem anhänglichen Seller eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Er wurde zur Unterlassung, zur Entfernung der Angebote sowie zur Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert.

Das Anhängen an bestehende Produktseiten gehört für viele Amazon-Seller jedoch zum Alltag. Wer nach Amazons Spielregeln spielen will, nutzt vorhandene Listings und spart obendrein Zeit und profitiert von bestehender Sichtbarkeit. Im Gegenteil kann es sogar einige nachteilige Konsequenzen haben, wenn man es nicht tut. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn genau diese Praxis erneut Gegenstand von Abmahnungen wird. Doch ein genauer Blick zeigt: Das Problem liegt in den Details der Umsetzung.

Der entscheidende Unterschied: Ähnlich ist nicht identisch

Rechtlich entscheidend ist nicht das Anhängen an sich, sondern die Frage der Produktidentität. Ist das angebotene Produkt identisch mit dem bereits gelisteten Artikel, müssen Urheber von Produktfotos grundsätzlich hinnehmen, dass sich weitere Seller an das Listing anhängen und die Bilder mitnutzen. Das gilt auch dann, wenn die Fotos selbst erstellt und mit erheblichem Aufwand produziert wurden. Hintergrund ist das Amazon-System, das auf einheitliche Produktseiten ausgelegt ist.

Die Rechtsprechung hat dies mehrfach bestätigt. So stellte etwa das Oberlandesgericht Köln klar, dass die Mitbenutzung von rechtmäßig hochgeladenen Produktfotos durch sich später anhängende Händler keine Urheberrechtsverletzung darstellt, solange identische Ware angeboten wird. Ein Anhängen lässt sich auch nicht durch Wasserzeichen, Copyright-Vermerke oder ähnliche Maßnahmen verhindern. Solche Gestaltungen sind nach den Amazon-Richtlinien für Produktdetailseiten unzulässig.

Anders liegt der Fall, wenn das angebotene Produkt nicht identisch ist. Weichen etwa Hersteller, Marke oder Ausführung ab, ist das Anhängen an die bestehende Produktseite unzulässig. In diesem Fall fehlt regelmäßig auch das Recht, die dort verwendeten Produktbilder mitzunutzen. Dann kann die Verwendung der Bilder tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen und eine Abmahnung ist rechtlich nachvollziehbar.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.01.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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