Seit dem 13. Dezember 2024 schreibt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbindlich die Angabe von Herstellerdaten und weiterer sicherheitsrelevanter Informationen in Online-Shops und auf Marktplätzen vor. Auch mehrere Monate nach der Einführung der GPSR ist die Umsetzung der Vorgaben offenbar noch nicht überall abgeschlossen. Das zeigte sich jüngst am Beispiel von Amazon. Denn in der Kategorie Bücher des Online-Marktplatzes fehlt Händler:innen derzeit die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Herstellerdaten sowie Sicherheitshinweise wie vorgeschrieben abzubilden. Dies stellt für Händler:innen ein Abmahnrisiko dar.
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