Amazon-Händler zeigen sich verärgert über die per E-Mail verkündeten neuen Richtlinien, die ab dem 15. November bei Amazon inkrafttreten. Dort regelt Amazon neu, wie Online-Händler mit internationalen Retouren umgehen sollen.

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Amazon-Händler aus Deutschland haben uns über eine geplante Änderung von Amazon bei internationalen Retouren informiert. Demnach haben die Händler von Amazon Deutschland eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Informationen zu internationalen Rücksendungen“ erhalten. Darin erklärt Amazon auf doch eher komplizierte Weise, dass sich ab dem 15. November 2016 die Anforderungen an internationale Retouren für Online-Händler ändern werden.
Demnach werden sich die Vorgaben von Amazon bezüglich der internationalen Retouren für Online-Händler verschärfen. Für Verbraucher wiederum werden sie den Einkauf erleichtern, da sie, wie Amazon in der E-Mail schreibt, nicht mehr im Voraus für Rücksendungen bezahlen müssen. In der E-Mail von Amazon heißt es hierzu: „Da Käufer nicht mehr vorab für Rücksendungen aufkommen müssen, um diese dann vom Verkäufer erstattet zu bekommen, haben wir diese Option deaktiviert.“
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Wenn Österreicher auf Amazon.de kaufen, gilt die hier hinterlegte deutsche Rücksendeadresse.
Betrifft also nur Spanien, Frankreich und die Länder mit eigener Amazonplattform für das jeweilige Land und da läuft in aller Regel eh alles über FBA, weil der ganze support mit Kunden sonst viel zu kompliziert ist.
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Lediglich autark agierende Händler, die Amazon nur als Verkaufsplattfo rm nutzen und nicht deren Versandservice FBA, können sich auf deutsches Recht berufen und eine kostenpflichtig e Retoure von ausländischen Käufern einfordern.
Wie gesagt dass ist meine persönliche Einschätzung.
Wäre interessant wie andere Betroffene das sehen oder ein Jurist das mal bewerten könnte.....
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Wenn wir z.B. nach Österreich verkaufen, müssen wir eine österreichische Rücksendeadress e bereitstellen oder andernfalls den Artikel kostenfrei nach Deutschland zurücknehmen? Laut Amazon Hilfeseite darf man dem Kunden denn auch keine Kosten nachträglich in Rechnung stellen?! Sprich Rücksende-Etike tt bereitstellen und vom Gutschriftsbetr ag abziehen.
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