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Amazon Prime: Button-Bezeichnung für Verbraucher irreführend

Veröffentlicht: 03.03.2016
imgAktualisierung: 03.03.2016
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.03.2016
img 03.03.2016
ca. 2 Min.
Gerichtshammer auf Tastatur
Die Test-Mitgliedschaft wandelt sich automatisch in eine Jahresmitgliedschaft um. Der Test-Button weist jedoch nicht eindeutig auf die Kostenpflicht hin.


Entweder man liebt es oder man hasst es: Amazons Treueprogramm „Amazon Prime“. Die Amazon Prime-Mitgliedschaft spaltet die digitale Welt. Das Problem an diesem verlockenden Angebot: Die Test-Mitgliedschaft wandelt sich automatisch in eine Jahresmitgliedschaft um, sofern die Tester vergessen, sich von dem Dienst abzumelden. Der eingesetzte Test-Button weist jedoch nicht eindeutig auf die Kostenpflicht hin.

 

Hinweis auf Kostenpflicht notwendig

Schon vor Jahren, genauer gesagt am 1. August 2012, trat die sog. „Button-Lösung“ in Kraft. Neu war damit die Pflicht zur Verwendung eines die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Buttons vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Mit der Button-Lösung sollte der Schutz vor Kostenfallen sowie die Transparenz für Verbraucher im Online-Handel erhöht werden. Für diese soll auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn sie mit einem „Klick“ einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.

Sofern der Verbraucher seine Bestellung über einen Button abgibt, soll dieser folgende Bezeichnung tragen: „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere ähnliche Formulierung. Während die meisten Online-Shops fleißig nachgebessert haben, scheint sich Amazon keine Gedanken um geltendes Recht zu machen.

Irreführender Bestellbutton bei Amazon

Die Ziele der Button-Lösung scheint Amazon gerade umgehen zu wollen. Der für den Abschluss eines „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat verwendete Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist für Verbraucher irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 03.02.2016 auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden (Az.: 6 U 39/15 – nicht rechtskräftig).

Der Bestellbutton weise Kunden gerade nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin. Die Beschriftung mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ sei sogar irreführend, weil Verbraucher davon ausgehen könnten, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen.

Auch bei der Angabe des Gesamtpreises scheint Amazon eine Verschleierungstaktik zu verfolgen. Das Oberlandesgericht bemerkt, dass Amazon vor der Bestellung eines „Prime“-Abos keinen Gesamtpreis angegeben hatte. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Ignoriert Amazon das Problem?

Bereits 2014 hatte das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Amazon bestätigt (Az.: 33 O 23969/13). Das Gericht koppelte sein Verbot des Amazon „Test“-Button sogar an die Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bei jeder Zuwiderhandlung.

Bis zum heutigen Tag hat Amazon bei der Button-Bezeichnung nicht nachgebssert:

 

Amazon Prime Bestellung
© Amazon - Screenshot vom 04.03.2016
Veröffentlicht: 03.03.2016
img Letzte Aktualisierung: 03.03.2016
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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SF
07.03.2016

Antworten

Ganz ehrlich, wenn ich das nicht verstehe, sollte ich die Finger lassen vom Onlineshopping.
Peter
05.03.2016

Antworten

Die Gerichte sollten sich lieber mit der Anzeige der Versandkosten bei Amazon beschäftigen.

Neben niedrigpreisige n Angeboten, die direkt von Amazon verkauft werden, steht: "Kostenlose Lieferung" mit der Einschränkung: "ab EUR 29,00" und dann " (Bücher immer versandkostenfr ei). "
Die Schlüsselwörter "Kostenlos" und "versandkostenf rei" obwohl dies:
a.) nur für Prime-Kunden und
b.) nur für Bestellung über 29,-€ oder Bücher gilt.
Nur der aufmerksame Käufer steigt hier durch und kontrolliert vor Abschicken der Bestellung ob und in welcher Höhe nun Versandkosten gezahlt werden müssen oder nicht.
Hier sollten die Verbraucherschü tzer meiner Meinung nach mal ansetzten. Was meint Ihr?
Peter
Marc
05.03.2016

Antworten

Was zeigt uns das Verhalten von Amazon. Denen ist alles schei..egal. Nur die Anderen müssen sich an Gesetze und Vorschriften halten, denn die haben keinen Stab von Rechtsanwälten und notfalls genug Geld um unnötige Prozesse zu führen. Wann werden endlich die Händler, die Amazon reich machen Konsequenzen ziehen? Es fing doch bereits vor Jahren damit an, das Amazon sämtliche Produkte, die auch nur einigermaßen Gewinn versprachen in Eigenregie anbietet und dann die Frechheit besassen auch noch den "freien" Verkäufern die VKP vorschrieben. Dagen ist Ebay ja der reinste Streichelzoo.
Kuhnert
05.03.2016

Antworten

Unser Rechtssystem ist schon merkwürdig. Als normal gebildeter Mensch verstehe ich auf Anhieb, dass ich nach 30 Tagen für den Dienst bezahlen muss. Steht ja da, in deutscher, lesbarer Schrift. Aber unsere Gesetze verlangen was anderes. Wie gesagt, finde ich überflüssig.
Viel dämlicher ist unsere Rechtssprechung aber auch wieder mal in der Durchsetzung seiner Androhungen. Erst verbieten, gerichtlich ganz Böses androhen, aber dann nie umsetzen.
Warum werden denn keine Ordnungsgelder erhoben, wenn ich es angedroht habe?
Gleichzusetzen mit der 4. oder 5. Bewährungsstraf e und ".... aber beim nächsten Mal"
Mehrmals Androhen und nicht durchsetzen - das lernen sogar Kleinkinder ganz schnell, dass da nichts kommt.
Nur Politik & Rechtssprechung sind da Lernunfähig