Rauswurf: Kein Entzug der gekauften digitalen Inhalte
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Vertragsautonomie). Dieser besagt, dass jeder – in gewissen Grenzen - das Recht hat, frei darüber zu entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er Verträge abschließen will. Brisant an der Kontensperrung bei Amazon ist jedoch die damit einhergehende Zugriffsbeschränkung auf gekaufte digitale Inhalte (z. B. Kindle Ebooks oder Musik). Der Grundsatz der Vertragsfreiheit kann nicht so weit reichen, dass mit einer Kontensperrung auch automatisch alle gekauften digitalen Inhalte wertlos werden.
Ähnlich sah es das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26.02.2016, Az.: OLG Köln 6 U 90/15 - nicht rechtskräftig). Die maßgebliche Klausel, die Amazon bei Verstößen gestattet, "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" ist nicht zulässig.
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