Der Rechtsstreit wegen der Mitarbeiterüberwachung in Amazons Logistikzentrum geht in die nächste Runde.
Im Februar hat das Verwaltungsgericht Hannover zugunsten Amazons entschieden, dass die Datenerfassung zulässig ist. Die Datenschutzbehörde geht nun allerdings gegen das Urteil vor.
Gegenstand der Klage waren Überwachungsmaßnahmen Amazons gegenüber den Mitarbeiter:innen im Logistikzentrum Winsen. Amazon wendet ein System an, bei dem die verschiedenen Arbeitsschritte der Mitarbeiter:innen permanent überwacht werden, sodass Vorgesetzte ständig einsehen können, wie viele Pakete abgefertigt werden.
Amazon selbst gab an, dass dieses Verfahren notwendig sei, um die Steuerung der Logistikabläufe besser planen zu können. Die Mitarbeiter:innen berichteten hingegen in der Vergangenheit von einem „Arbeitsklima der Angst“.
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