Käuferschutz gilt nur bei gesichertem Zahlungsweg
Das Auftreten der E-Mail scheint wie eine glaubhafte Anfrage eines Marktplatz-Händlers daherzukommen. Da Kundinnen und Kunden natürlich häufig schnell an ihr gekauftes Produkt kommen möchten, sind dabei viele geneigt, die Sache nicht weiter zu hinterfragen. Dabei macht Amazon auf seinen Hilfeseiten deutlich, dass die Zahlungsabwicklungen des Marktplatzes die Daten des Kunden mit hoher Sensibilität absichern.
Der sichere Zahlungsverkehr, kann dabei aber natürlich nur gewährleistet werden, wenn man die Zahlung auch über diesen abwickelt. Dabei werden Zahlungsdaten seitens Amazon nie an Händler weitergegeben. Bei einer Überweisung direkt an das Bankkonto eines Händlers würde man nicht nur riskieren, das Geld zu verlieren und wahrscheinlich die gewünschte Ware nicht zu erhalten. Denn letztlich würde man sich damit auch angreifbar für weitere Betrugsmaschen machen, welche kompromittierte Bankdaten ausnutzen.
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"ein Schritt, von dem die Verbraucherzent rale eindringlich abrät."-- VOR dem
"Das Auftreten der E-Mail "--- Das AUSSEHEN
"würde man nicht nur riskieren, das Geld zu verlieren und wahrscheinlich die gewünschte Ware zu erhalten. "--- Ist doch toll, wenn man die gewünschte Ware erhält.
"würde man nicht nur riskieren, das Geld zu verlieren und wahrscheinlich die gewünschte Ware zu erhalten. " KOMPROMITTIERENDE
Ricarda Eichler sollte sich ihre Beiträge vor dem Veröffentlichen besser noch mal durchlesen oder Korrektur lesen lassen. Über den schlechten Schreibstil schweigen wir dabei auch lieber.
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Antwort der Redaktion
Lieber Leser,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Im zuletzt genannten Satz fehlte tatsächlich ein Wort. Wir haben dies korrigiert.
Beste Grüße
die Redaktion
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