Amazon trifft in vielen Fällen den Geschmack der Kunden und weiß, wonach sie sich sehnen. Mit unterschiedlichen Sonderaktionen und Preisnachlässen sorgt das Unternehmen immer mal wieder für Aufsehen bei den Kunden und verärgert nicht selten die Konkurrenz. Besonders in Sachen Büchern kamen die Emotionen in letzter Zeit in Wallung, denn Amazon soll bei einer bestimmten Rabatt-Aktion gegen geltendes Recht verstoßenhaben. Nun gab der Bundesgerichtshof (BGH) den Kritikern recht (Az.: I ZR 83/14).
Dass sich Amazon auf verschiedenen Märkten der Welt und in unterschiedlichen Sektoren eine Monopolstellung erarbeitet hat, daran gibt es wohl keinen Zweifel. Als eindrückliches Beispiel wird hierbei immer wieder der US-amerikanische Buchmarkt herangezogen. Amazon ist hier marktbeherrschend. Unerreicht und unantastbar. Auch auf dem deutschen Buchmarkt ist der Konzern Spitzenreiter. Gleichwohl sind hier die Entwicklungen für die Konkurrenten (noch) nicht ganz so fatal wie in den Staaten. Ein Grund liegt wohl in der Buchpreisbindung.
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