Amazon durfte im Advent 2015 keine Sonntagsarbeit in den Logistikzentren leisten lassen.
Wer seine Angestellten sonntags zur Arbeit bittet, benötigt dafür in der Regel einen triftigen Grund und eine Genehmigung. So eine Genehmigung wurde auch Amazon für seine deutschen Logistikzentren ausgestellt. Konkret ging es um die Erlaubnis zur Sonntagsarbeit in der Adventszeit 2015. Gegen diese Erlaubnis klagte Verdi. Nachdem nun bereits zwei Instanzen diese Sonntagsarbeit für unzulässig erklärt haben, fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sein abschließendes Urteil (Urt. v. 27.01.2021, Az. 8 C 3.20).
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