Endgültiges Urteil: Keine Sonntagsarbeit zur Weihnachtszeit bei Amazon

Veröffentlicht: 28.01.2021
imgAktualisierung: 28.01.2021
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.01.2021
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Amazon-Mitarbeiterin am Fließband
Frederic Legrand - COMEO / Shutterstock.com
Der Streit um die Sonntagsarbeit bei Amazon ging in die letzte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der Vorinstanz an und erklärte die 2015 erteilte Genehmigung für rechtswidrig.


Amazon durfte im Advent 2015 keine Sonntagsarbeit in den Logistikzentren leisten lassen.

Wer seine Angestellten sonntags zur Arbeit bittet, benötigt dafür in der Regel einen triftigen Grund und eine Genehmigung. So eine Genehmigung wurde auch Amazon für seine deutschen Logistikzentren ausgestellt. Konkret ging es um die Erlaubnis zur Sonntagsarbeit in der Adventszeit 2015. Gegen diese Erlaubnis klagte Verdi. Nachdem nun bereits zwei Instanzen diese Sonntagsarbeit für unzulässig erklärt haben, fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sein abschließendes Urteil (Urt. v. 27.01.2021, Az. 8 C 3.20). 

Wann ist Sonntagsarbeit erlaubt?

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts schlossen sich laut der LTO der Begründung der vorangegangenen Instanzen an. Grundsätzlich ist Sonntagsarbeit dann genehmigungsfähig, wenn besondere Umstände sie notwendig macht. Damit soll verhindert werden, dass eine Firma nur deswegen in eine wirtschaftliche Schieflage kommt, weil die Arbeit am Sonntag in der Regel nicht erlaubt ist.

Solche besonderen Umstände liegen aber genau dann nicht vor, wenn das Unternehmen die Notwendigkeit der Sonntagsarbeit selbst verursacht hat.

Amazon: Same Day Delivery als selbstverschuldetes Leid

Obwohl Amazon wusste, dass das Bestellvolumen in der Weihnachtszeit ansteigen würde, wurde Kunden die Lieferung am selben Tag versprochen. Damit lagen keine besonderen, äußeren Umstände vor, die die Sonntagsarbeit zur Bewältigung des erhöhten Auftragsaufkommen notwendig machte. Amazon hat es – salopp gesagt – selbst verzapft

Das Gericht ließ allerdings die Frage offen, ob ein saisonbedingtes, erhöhtes Auftragsvolumen als Grund für die Bewilligung zu Sonntagsarbeit ausreichen würde. 

Veröffentlicht: 28.01.2021
img Letzte Aktualisierung: 28.01.2021
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Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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