Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat Amazon dazu aufgefordert, eine Folge der Serie Pastewka aus der Mediathek zu nehmen.
Ähnlich wie in Blogs muss Werbung in Filmen, Serien und Shows als solche gekennzeichnet werden. Kennzeichnet man eine bezahlte Platzierung bestimmter Produkte oder Marken nicht, handelt es sich um Schleichwerbung. Mit diesem Vorwurf muss sich jetzt auch Amazon auseinandersetzen: Konkret geht es um eine Folge der Serie Pastewka, welche auf der Online-Plattform Amazon Video abrufbar ist.
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