Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mithilfe eines Reaktions-Checks feststellen können, dass Amazons Alexa nicht nur durch die sprachliche Äußerung des vorab eingestellten Signalwortes aktiviert werden kann. Vielmehr reagiert die digitale Sprachassistentin oftmals auch auf ähnlich klingende Wörter.

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Amazons digitale Sprachassistentin Alexa, die unter anderem in den Echo-Lautsprechern integriert ist, wird mithilfe eines Signalwortes vom Nutzer aktiviert und kann daraufhin aufgefordert werden, eine bestimmte Handlung zu vollziehen. Die meisten Echo-Besitzer dürften hierbei den Namen „Alexa“ als Signalwort nutzen, doch es besteht auch die Möglichkeit, „Amazon“, „Echo“ oder „Computer“ zu wählen.
Theoretisch reagiert Alexa erst nach der Aktivierung auf die Sprachbefehle. Die Assistentin hört dementsprechend immer mit, doch erst nach dem Signalwort beginnt die Aufzeichnung und die dazugehörige Übertragung auf die Server – meint zumindest Amazon. Dem widerspricht jedoch aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Angeblich wird Alexa in einigen Fällen auch aktiviert, sobald der Nutzer ein ähnlich klingendes Wort verwendet.
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