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Ortlieb schlägt Amazon doch noch?

Veröffentlicht: 22.12.2020
imgAktualisierung: 22.12.2020
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.12.2020
img 22.12.2020
ca. 2 Min.
Fahrrad auf Reisen
TravelNerd / Shutterstock.com
Dürfen einem Kunden auch andere Fahrradtaschen angezeigt werden, wenn sie nach der Firma Ortlieb suchen? Ein jahrelanger Rechtsstreit neigt sich dem Ende zu.


Wegen der Bekanntheit der Marke Ortlieb gibt es jede Menge Suchanfragen über Amazon. Als Suchergebnis zeigt Amazon jedoch einfach Produkte anderer Hersteller aus dem gleichen Sortiment an.

Amazons Suchergebnisse könnten die Markenrechte verletzen

Wenige gehen gegen die Großen vor – beispielsweise gegen ein solches Vorgehen von Amazon wie in diesem Fall. Ortlieb hat das jedoch mehrfach getan und löste damit einen jahrelangen Rechtsstreit aus.

Die Forderung: Es sollte lediglich Ortlieb gefunden werden, wenn nach der Marke gesucht wird, nicht aber auch vergleichbare Produkte anderer Hersteller aufgeführt werden. Endverbraucher könnten von einem eindeutigen Suchergebnis auf Amazon ausgehen und müssten größtenteils nicht annehmen, dass auch Produkte anderer Anbieter angezeigt würden. Ein Kräftemessen folgte, denn mal unterlag Ortlieb, mal Amazon.

Beharrlichkeit zahlt sich aus

Einmal ging es über das Oberlandesgericht München bis hin zum BGH und wieder Retoure. Nachdem Ortlieb die Klage vor dem vom Oberlandesgericht München verloren hat, legte der Fahrradtaschen- und Rucksackhersteller eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein – das wohl letzte Mittel. Aber die Taktik war klug und die Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt: Der BGH hat sich das Verfahren erneut vorgenommen und das Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben. „Wir sind nun sehr zuversichtlich, dass das Gericht in München letztendlich zu unseren Gunsten entscheiden wird“, so Martin Esslinger, Sales Director von Ortlieb.

Ganz am Ende ist das Verfahren jedoch immer noch nicht. Aufgrund der Anweisung des BGHs muss nun das Münchner Oberlandesgericht erneut den Fall ansehen und richtig entscheiden.

Nicht nur intern nutzt Amazon fremde Marken für die Anzeige der Suchergebnisse, sondern auch über Google. Erst kürzlich hat der BGH sich mit der Marke „Vorwerk“ beschäftigt, die Amazon in seinen Google Ads nannte (wir berichteten). Tatsächlich sind anders als bei Ortlieb überhaupt keine Vorwerk-Produkte im Direktvertrieb erhältlich. Auch Ortlieb hatte schon Amazons Google Ads in einem weiteren Rechtsstreit bekämpft.

Veröffentlicht: 22.12.2020
img Letzte Aktualisierung: 22.12.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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