Das Oberlandesgericht hat gleich in zwei Fällen ein Urteil bezüglich des Verkaufes von apothekenpflichtigen Medikamenten auf Amazon gefällt.
Der Münchner Apotheker Hermann Vogel Jr. streitet sich bereits seit 2017 mit seinen Kollegen: Alles begann mit einer Abmahnung. Die betreffenden Apotheker vertrieben apothekenpflichtige Medikamente über Amazon. Das sah Vogel Jr. als rechtswidrig an und mahnte die Kollegen ab. Nachdem das Landgericht Dessau-Roßlau ihm diesbezüglich Recht gab, das Landgericht Magdeburg in einem anderen Fall die Klage aber abwies, entschied das Oberlandesgericht Naumburg nun am vergangenen Donnerstag über die Berufungen in beiden Verfahren.
Kommentar schreiben