Zweimal urteilte das OLG München bereits in diesem Jahr gegen Amazons Praktiken – rechtlich waren diese Entscheidungen schon lange abzusehen.
Es ist ein deutlicher Rückschlag: Amazon nimmt seine Dash Buttons vom Markt – und das weltweit. Einen Zusammenhang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München soll es dabei nicht geben. Dieses hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der Amazon Dash Button rechtswidrig ist. Wenig später wurde ein Urteil – ebenfalls vom Münchner Gericht – publik, in dem auch dem Amazon Check-out die Absage erteilt wurde. Beide Urteile wurden teils heftig kritisiert und als innovationsfeindlich beschrieben – nüchtern betrachtet waren sie allerdings aus juristischer Sicht längst absehbar.
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