Steuer-Forderungen: Amazon-Händler erhalten Mahnungen von bis zu 20.000 Euro

Veröffentlicht: 17.07.2025
imgAktualisierung: 17.07.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.07.2025
img 17.07.2025
ca. 2 Min.
Amazon-Logo auf einem Smartphone, das auf einer Tastatur liegt
24K-Production / Depositphotos.com
Nach der Nutzung des internationalen Logistikprogramms FBA erleben einige Amazon-Seller offenbar eine böse Überraschung.


Amazons Logistikprogramm FBA soll Händlerinnen und Händler eigentlich dabei helfen, schnell und mit möglichst wenig Aufwand den Kundenkreis zu erweitern und auch international zu verkaufen. Dabei müssen Seller allerdings stets geltende Steuerregelungen beachten – sonst drohen hohe Forderungen, wie aktuelle Fälle zeigen.

So berichtet der Steuerspezialist Taxdoo von Mahnungen, die deutsche Amazon-Seller derzeit vermehrt erhalten. Diese stammen demnach vom italienischen Finanzamt und fordern zur Nachzahlung von durchschnittlich 5.000 bis 20.000 Euro auf. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit jeweils Amazons Fulfillment-Lager in Italien, insbesondere in Castel San Giovanni, genutzt.

Steuernachzahlung: Geprüfter Zeitraum liegt lange zurück

Aus den Schreiben lasse sich entnehmen, dass die italienische Steuerbehörde, die Agenzia del Elentrate, alte Umsatzsteuer-Jahreserklärungen unter die Lupe nimmt und Forderungen „wegen nicht erklärter oder nicht abgeführter italienischer Umsatzsteuer (IVA)“ stellt. Betrachtet werden dabei offenbar auch lange zurückliegende Zeiten: Konkret stehen wohl die Jahre 2015 bis 2020 im Fokus.

Hinter den Prozessen steht demnach ein automatisiertes Verfahren, mit dem die Behörde länderübergreifende Steuerrisiken prüft. Das internationale Logistiknetzwerk von Amazon, FBA, finde dabei wohl speziellen Beachtung.

Unternehmen, die in der Vergangenheit die italienischen FBA-Standorte genutzt, dabei aber keine USt-Registrierung in Italien vorgenommen haben, würden nun rückwirkend zur Zahlung aufgefordert, erklärt Taxdoo. Darüber hinaus erhielten jedoch auch „Händler, die in Italien registriert sind und regelmäßig ihre Umsatzsteuer-Erklärungen abgegeben haben, ohne Vorwarnung Mahnungen“, heißt es weiter.

Seller sollten Forderung nicht ignorieren

Typischerweise sollen die eingegangenen Mahnungen den Betroffenen eine Frist von 60 Tagen einräumen, um die Zahlung zu leisten oder wahlweise Einspruch zu erheben. Bei Nichtbeachtung wird mit einer Vollstreckung gedroht.

Da die Mahnungen zunächst rechtlich bindend sind, sollten betroffene Händlerinnen und Händler diese keinesfalls einfach ignorieren. Stattdessen sollte unbedingt steuerlicher Rat bei Experten eingeholt werden, um die Forderung prüfen zu lassen.

Sind die aktuellen Forderungen nur der Anfang?

Die italienischen Behörden greifen als Basis ihrer Forderungen übrigens auf Daten von Plattformen, aber auch OSS-Meldungen sowie Informationen rund um Lagerbewegungen zurück. Zugutekommen dürfte ihnen zudem eine enge Kooperation mit den internationalen Kolleginnen und Kollegen anderer europäischer Steuerbehörden.

Laut Taxdoo könnten die aktuellen Forderungen gar nur die Spitze des Eisbergs sein: „Was wir gerade sehen, ist kein Zufall, sondern der Beginn einer neuen Phase der europäischen Steuertransparenz“, fasst der Steuerspezialist zusammen. „Italien ist eines der ersten Länder, das diese Datenlücken systematisch auswertet. Weitere Staaten wie Spanien oder Frankreich könnten folgen.“

Einige deutsche Amazon-Händlerinnen und -Händler haben satte Steuerforderungen erhalten. Die Schreiben erfolgen, weil die Seller in Italien das Fulfillment-Programm von Amazon (FBA) genutzt hatten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
6 Kommentare
Kommentar schreiben

Chris
23.07.2025

Antworten

Sehr krass. Gut das ich amainvoice nutze, da bin ich Safe.
Doe
18.07.2025

Antworten

wie ist es eigentlich bei Händlern, die nie einer Lagerung außerhalb Deutschlands zugestimmt haben oder nur das CEE Programm nutzen? Manchmal lagern trotzdem irgendwelche einzelne Artikel in Italien über längere Zeit weil fälschlicher Weise Amazon die Ware dort hinlagert und es werden auch etntsprechende Lagerkosten in Centbeträgen von Amazon in Rechnung gestellt. Alle Umsätze nach Italien laufen über OSS wenn es überhaupt welche gab.
Sigi
18.07.2025

Antworten

@Hardy es sieht für mich so aus: jemand kam auf die glorreiche Idee die Steuerzahlungen zu überprüfen. dafür hat man weder Personalkapazitäten noch Zeit noch Ahnung wie man es auseinander halten soll, und überlässt es den Steuerzahlenden, in dem man einfach sämtliche bekannte Steuerzahlungen einfach noch mal in Rechnung stellt, und entweder zahlt man diese oder erledigt die Arbeit für Finanzämter.
S. Hochmuth
18.07.2025

Antworten

Tja ja…. und so beginnt es. Die EU Länder ruinieren sich gegenseitig, um über Wasser zu bleiben. Genau aus dem Grund habe ich nie FBA genutzt. Mit KI habe ich mir endlich die Zeit genommen, damit ich die Lagerung außerhalb Deutschlands vermeide.
Hardy
18.07.2025

Antworten

Guten Morgen. Wir waren einer der Leidtragenden. Falls es noch andere betreffen sollte, hier mal unser Weg. Wir haben im Januar 2025 ein 16seitiges Einschreiben aus Italien erhalten. Agenzia delle Entrate … IVA non residenti anno 2020 … 29.621,26 EUR. Es betraf nur das Jahr 2020 inkl. Gebühren / Strafen / Zinsen usw. Nach dem ersten Schock erstmal alles in Ruhe aufgeschlüsselt. Von uns wurde alles in 2020 (nahezu) ordentlich gemeldet und bezahlt. Also jeden angemahnten Posten genau mit den Daten der Meldung und der Zahlung markiert. Auch die Kontoauszüge dazu mit den Überweisungen, Jahresmeldung und und und … Das Ganze per eMail an die „verantwortliche Person: Tiziana Capaldo“ gesendet … wie immer: keine Antwort. Nochmal gesendet und im CC eine allgemeine Stelle für Mehrwertsteuer-Angelegenheiten (dp.verona@agenziaentrate.it). Anschließend kam eine Mail, dass die eMail an die „richtige Stelle“ weitergeleitet wurde - an: cop.pescara@agenziaentrate.it. Aber es kam immer noch nichts. Also nochmal nachhaken. Nun hat sich tatsächlich mal ein „Ansprechpartner für diesen Fall“ gemeldet. Ich weiß nicht, ob ich den Namen und die eMail-Adresse hier öffentlich nennen darf. Dieser nette Herr schrieb folgendes: (Übersetz) „Guten Morgen Herr xxx, ich wende mich an Sie in meiner Eigenschaft als der für den betreffenden Fall zuständigen Ansprechpartner. Ich habe die Unterlagen geprüft und eine Entlastungsmaßnahme vorbereitet. Die Akte wird jetzt von den Verantwortlichen zur endgültigen Genehmigung geprüft. Ich werde mich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen.“ Und so wurde im Nachhinein aus 29.621,26 EUR nur 345 EUR und ein paar neue graue Haare ;) An alle Leidtragenden: ihr müsst alles genau aufschlüsseln und aufzeigen wann wie wo was gemeldet und überwiesen wurde. Viel Erfolg
Robert
20.07.2025
Wir haben solche Fälle häufiger mit Spanien, meist im Zusammenhang mit angeblich verspäteten OSS-Zahlungen. In diesen Situationen erhalten wir zunächst Strafnachforderungen, die sich jedoch nach genauer Prüfung und dem Nachweis der fristgerechten Zahlung wieder erledigen. Lediglich der zusätzliche Schreibaufwand bleibt bestehen. Die Fehler entstehen häufig durch verspätete Meldungen des Steuerberaters, durch die Bundeskasse Trier, die das Geld nicht rechtzeitig in die entsprechenden EU-Länder weiterleitet, oder durch besonders strenge Behördenpraxis in Spanien. Ich vermute, dass die italienischen Behörden ähnlich penibel arbeiten, sodass solche Situationen entstehen. Ärgerlich ist vor allem, dass man als Unternehmer die Versäumnisse von Finanz- und Steuerbehörden selbst ausbaden und korrigieren muss.