Amazon hat eine wichtige Änderung seiner Titelrichtlinien angekündigt, die alle Verkäufer:innen auf den europäischen Marktplätzen betrifft. Bisher gab es je nach Kategorie unterschiedliche, teils deutlich großzügigere Zeichenlimits. Künftig gilt einheitlich: Produkttitel dürfen inklusive Leerzeichen höchstens 75 Zeichen umfassen – mit Ausnahme von Medienprodukten wie Büchern oder Musik. Amazon begründet die Umstellung mit der wachsenden Bedeutung des mobilen Einkaufs, bei dem lange Titel häufig abgeschnitten werden.
Das neue Titelformat im Überblick
Parallel zur Titelbegrenzung führt Amazon ein neues Feld namens „Artikel-Highlights“ ein. Dort stehen zusätzlich 125 Zeichen zur Verfügung, um ergänzende Produktinformationen wie Materialien oder Verwendungszwecke anzugeben. Die Inhalte dieses Felds sind durchsuchbar und werden laut Amazon sowohl in den Suchergebnissen als auch auf den Produktdetailseiten unterhalb des Titels angezeigt.
Das Prinzip: Der Kerntitel wird kürzer und klarer, wichtige Zusatzinformationen wandern in das neue Highlight-Feld.
Was passiert, wenn Händler:innen nichts tun?
Alle Produkttitel, die nach dem 27. Juli noch länger als 75 Zeichen sind, werden von Amazon schrittweise durch KI-generierte Titelvorschläge ersetzt. Die Angebote bleiben dabei laut Unternehmensangaben aktiv. Markeninhaber erhalten vor einer automatischen Änderung eine 14-tägige Frist, um die KI-Empfehlungen im Seller Central unter „Angebotsänderungen überprüfen“ einzusehen, anzupassen oder zu genehmigen.
Händler:innen, die ihre Titel selbst anpassen möchten, können das bereits jetzt über „Gesamten Lagerbestand verwalten“ tun. Dort werden unter dem Punkt „Verbesserungen anzeigen“ KI-basierte Vorschläge für Titel und Artikel-Highlights eingeblendet. In den Anforderungen für Produkttitel ist die Begrenzung bereits hinterlegt, wahrscheinlich, um neue Angebote direkt im neuen Format abzubilden.
Kritik aus der Händlerschaft
In den Amazon-Verkäuferforen sorgt die Ankündigung für Unmut. Einzelne Händler:innen berichten von negativen Erfahrungen mit früheren KI-Eingriffen in ihre Angebotsstruktur – etwa fehlerhaften Produktbeschreibungen, die nicht ohne Weiteres korrigiert werden konnten. Zudem monieren erste Nutzer:innen, dass die neue Funktion „Artikel-Highlights“ zum Zeitpunkt der Ankündigung im Seller Central noch nicht verfügbar war.
Für Händler:innen mit großem Sortiment bedeutet die Umstellung in jedem Fall Aufwand: Wer nicht riskieren will, dass die Titelanpassung allein der KI überlassen bleibt, sollte seine Angebote bis Ende Juli eigenständig prüfen und aktualisieren.
Was sagt ihr zu den Änderungen? Diskutiert mit im Händlerbund Forum.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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