Amazon-Wunschlisten: Änderungen bringen mehr Aufwand für Nutzer

Veröffentlicht: 24.03.2026
imgAktualisierung: 24.03.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.03.2026
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Amazon im Browser
Leonid_Eremeychuk / Depositphotos.com
Amazon ändert Wunschlisten: Bestellungen können künftig über Drittanbieter laufen, wodurch Empfängeradressen weitergegeben werden könnten.


Amazon hat bestätigt, dass Kund:innen künftig nicht mehr steuern können, ob Wunschlisten-Bestellungen über Amazon selbst oder über Drittanbieter im Marketplace abgewickelt werden. Das berichtet Heise. Die Änderung betrifft insbesondere öffentliche Amazon-Wunschlisten, die häufig von Influencern und Marken genutzt werden.

Sichtbarkeit einschränken

Ohne Einschränkung können Bestellungen über Drittanbieter laufen, wodurch im Versandprozess Empfängeradressen an Verkäufer und Logistikpartner gelangen können. Amazon erklärt: „Wenn ein Kunde eine öffentliche Liste hat und in den Listeneinstellungen eine Adresse mit seiner Liste verknüpft, erhalten Käufer von Geschenken die Adresse des Empfängers möglicherweise über Verkäufer und Lieferpartner, die diese Bestellungen ausführen, da diese im Rahmen des Versandprozesses Lieferaktualisierungen und Tracking-Informationen weitergeben.“

Als Workaround empfiehlt Amazon, die Sichtbarkeit auf „Geteilt“ oder „Privat“ umzustellen oder die Lieferadresse auf „Keine“ zu setzen. Das erhöht den Verwaltungsaufwand für Wunschlisten. Auf die Frage nach Vorteilen der Änderung für Kund:innen gab Amazon gegenüber Heise keine Auskunft.

Veröffentlicht: 24.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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