Eine der am besten laufenden Produktkategorien innerhalb der gesamten Peak-Season sind stets Spielwaren. Schließlich kennt nahezu jeder irgendjemanden mit Kind(ern) und erfreut sich zu gerne am Leuchten in den Augen beim Anblick eines Geschenks.
Im Hause Amazon hat man sich jetzt offenbar durch den Weihnachts-Gegner Grinch inspirieren lassen. Denn eine neue Richtlinie – pünktlich zur Peak-Season – fordert Seller dazu auf, einen durch Amazon zugelassenen Drittanbieter mit einer umfassenden Sicherheitsprüfung zu beauftragen. Kommt man dem nicht bei, drohen Produktsperrungen.
Jährliche Zertifizierung: das verlang Amazon jetzt
Zahlreiche Amazon Seller meldeten sich kürzlich bei uns sowie über das Amazon Sellercentral Forum mit Hinweisen auf eine neue Anforderung seitens Amazon. Diese fordern künftig dazu auf, für Produkte, die Amazon als „Spielzeug“ klassifiziert, regelmäßige Prüfungen bei einem zugelassenen Test-, Inspektions- und Zertifizierungsdienstleistungen (TCI) zu veranlassen.
Im Rahmen der Tests soll nachgewiesen werden, dass die europäischen Spielzeugrichtlinien EN 71 und EN 62115 erfüllt sind. Wie aus einer OnlinehändlerNews vorliegenden Amazon-Rückmeldung an einen Seller hervorgeht, müssen die Testberichte zudem durch den Testdienstleister direkt an Amazon übermittelt werden. Eine Übermittlung durch den Seller sei nicht zulässig.
Was versteht Amazon als Spielzeug?
Wie Amazons Informationsseite rund um das Thema „Kinderspielzeug“ ausführt, werden unter diesem Begriff grundsätzlich Produkte für Kinder unter 14 Jahren verstanden, welche zum Zweck des Lernens oder Spielens beabsichtigt sind. Hierbei werden sowohl Altersangaben auf der Produktverpackung, als auch die Darstellung des Produkts in Werbung und die allgemeine Auffassung des Produkts als maßgeblich hinzugezogen.
In der Praxis scheint das jedoch nicht immer so eindeutig, vor allem wenn Amazon die unzähligen Produkte auf dem Marktplatz automatisiert klassifizieren lässt. So sollen auch bereits Produkte, die eher für Erwachsene mit Sammelleidenschaft gedacht sind, fälschlicherweise unter die neuen Anforderungen gefallen sein.
In der uns vorliegenden Nachricht heißt es vom Unternehmen weiter: „Produkte werden anhand verschiedener Merkmale als Spielzeug klassifiziert, darunter ihr Spielwert, ihre Attraktivität für Kinder, das vom Hersteller empfohlene Mindestalter sowie weitere Faktoren.“
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