Vor einigen Wochen hat Amazon eine wichtige Neuerung für den hauseigenen Online-Marktplatz angekündigt. Nun ist es so weit: Ab dem 27. Juli gibt es in allen Kategorien eine einheitliche Zeichenbegrenzung für Produkttitel. Konkret heißt das: Auf den europäischen Marktplätzen dürfen Titel künftig maximal 75 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. Ausgenommen davon sind lediglich Medienprodukte wie Bücher oder Musik.
Neues Feld für zusätzliche Produktinfos
Mit der Begrenzung der Titel wird Amazon gleichzeitig ein neues Feld einführen: Unter „Artikel-Highlights“ haben Händlerinnen und Händler zusätzlich 125 Zeichen Platz, um ergänzende Informationen zum Produkt zu hinterlegen. Möglich wären hier etwa relevante Aspekte zu Materialien oder zum Verwendungszweck.
Kurzum: Infos, die im Titel künftig keinen Platz mehr finden, wandern in das neue Feld und sollen dann nicht nur durchsuchbar sein, sondern auch in den Suchergebnissen sowie auf den jeweiligen Produktdetailseite präsent unter dem Titel angezeigt werden.
Mobiles Einkaufen im Fokus
Die neue Regel wird sich massiv auf den bisherigen Produktbestand auswirken, denn bisher gab es je nach Kategorie unterschiedliche Längenvorgaben bei Titeln – und die warteten zum Teil mit deutlich großzügigeren Vorgaben in der Zeichenbegrenzung auf.
Hintergrund der neuen Titellängen ist die wachsende Bedeutung des Einkaufs mit mobilen Endgeräten: Kundinnen und Kunden, die über Smartphones shoppen, sollen nicht mit abgeschnittenen Produkttiteln und somit einem eingetrübten Einkaufserlebnis zu kämpfen haben. „Ihre Produkttitel gehören zu den ersten Dingen, die Kunden sehen, und für Kunden, die über Mobilgeräte einkaufen, zählt jedes Zeichen“, schrieb Amazon in der Ankündigung.
Händler sollten Angebote prüfen – denn sie tragen das Risiko
Händler sollten mit Blick auf die Titelbegrenzung keinesfalls untätig bleiben – selbst wenn es erheblichen Mehraufwand bedeutet. Denn wenn sie ihre Produkttitel nicht selbst anpassen, wird nach dem Stichtag eine KI aktiv und die Kürzung für sie übernehmen. In solchen Fällen erhalten Markeninhaber eine Frist von 14 Tagen, um die entsprechenden Vorschläge im Seller Central zu prüfen, zu ändern und gegebenenfalls abzunicken.
Wichtig dabei zu beachten: Händlerinnen und Händler verantworten die Produktinformationen auf den Marktplätzen selbst – sogar, wenn eine KI die Titel eigenständig geändert hat. Sollten die neuen Titel also Fehler enthalten oder irreführend sein, kann es zu Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten kommen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Tina Plewinski
Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.
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