Fehlende Berechtigung: Freischaltung für Verkauf nötig
Zwar wurde zwischenzeitlich gemunkelt, dass es sich dabei um ein technisches Problem mit Sonderzeichen bzw. Umlauten (ä, ü oder ö) handelt, doch diese Annahme scheint recht unwahrscheinlich oder kann kaum für das ganze Ausmaß an Vorfällen verantwortlich sein. Amazon soll im Zuge der Inaktivierung der entsprechenden Musik-Produkte Nachrichten an die Händler geschickt haben, dass diese nicht berechtigt seien, „Angebote für Produkte dieser Kategorie einzustellen, und eine Freischaltung ist derzeit nicht möglich.“ Wenn also die Berechtigungen für den Verkauf von CDs, Vinyl und DVDs entzogen werden und derzeit keine Freischaltung möglich ist, verfallen einige Händler zurecht in eine Art Hilflosigkeit.
Das Kuriose dabei: Händler berichten außerdem, dass sie plötzlich für andere Kategorien, wie etwa Kosmetik, Drogerie bzw. Beauty freigeschaltet wurden – und das obwohl sie in diesem Segment überhaupt keine Produkte anbieten. „Was sehr seltsam ist, denn für diese Kategorien muss man alle möglichen Bedingungen erfüllen“, zeigt sich ein Händler bei Seller Central verwirrt. „Dazu möchte ich noch sagen, dass im Grunde die Freischaltung für die oben genannten Kategorien sehr sehr schwierig zu bekommen sind. Ich habe sie jetzt und kann damit nix anfangen und eventuell hat irgend ein beauty store jetzt die Freischaltung für Musik“, schreibt ein anderer.
Wie und wann genau eine entsprechende Freischaltung erfolgt und ob es sich hierbei tatsächlich nur um Computerfehler gehandelt hat, bleibt fraglich.
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