Keine Falle, sondern ein Versehen
In den letzten Jahren ploppten immer mal Nachrichten von unseriösen Shops auf, die einfach Produkte versendeten und die Empfänger:innen mit Zahlungsaufforderungen überhäuften. Die Unternehmen argumentieren damit, dass durch die Annahme der Sendung ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Denn bei der Lieferung handele es sich um ein Angebot, welches durch die Annahme des Paketes auch im rechtlichen Sinne angenommen wurde. Das ist natürlich Quatsch und vom Gesetz her auch nicht so vorgesehen.
Der § 241a BGB beschäftigt sich einzig und allein mit dem Umgang mit unbestellter Ware. Im ersten Absatz heißt es, dass durch so eine Lieferung keine Ansprüche begründet werden. Die Kundschaft kann entsprechend entscheiden, ob sie das Produkt behalten oder wegwerfen möchte. Eine Zahlungspflicht ergibt sich daraus jedenfalls nicht. Allerdings ist der hier beschriebene Fall ein anderer. Es geht darum, dass ein bestelltes Produkt schlicht an die falsche Person geliefert wurde.
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Kundenservice von Amazon können nur Kunden anschreiben, ich bin nicht Kunde.
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