Amazon-Lieferung wird nicht abgeholt: Was nun?

Veröffentlicht: 30.05.2023
imgAktualisierung: 30.05.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
30.05.2023
img 30.05.2023
ca. 3 Min.
Paket
Maridav / Shutterstock.com
Die Kundschaft ist nicht da, also wird das Paket in eine Filiale geliefert – und einfach nicht abgeholt. Was sagt das Recht in so einer Situation?


Die Amazon-Bestellung landet in einer Filiale, wird aber nicht abgeholt. Wie sollten sich Verkäufer:innen verhalten?

 

Die Kundschaft gibt eine Bestellung bei Amazon auf, die Lieferung wird veranlasst – und dann landet das Paket wegen der Abwesenheit der Empfängerinnen bzw. Empfänger in der Filiale und liegt und liegt und liegt …

Wie sollten sich Händler:innen in so einer Situation verhalten? Immerhin werden Pakete nicht ewig aufbewahrt, sondern nach ein paar Tagen kostenpflichtig zurückgesendet. 

Nicht abgeholt = Widerruf?

Die meisten dürften sich direkt die Frage stellen, ob die Kundschaft hier nicht vielleicht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Rein rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um einen Widerruf. Um vom Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Verbraucher:innen diesen eindeutig erklären. Wird ein Paket einfach nicht abgeholt, fehlt es genau an dieser eindeutigen Erklärung. Entsprechend handelt es sich um keinen Widerruf.

Mehr zum Thema:

Kein Widerruf, sondern Annahmeverzug

Stattdessen handelt es sich rein rechtlich um einen sogenannten Annahmeverzug: Durch die Bestellung hat sich die Kundschaft dazu verpflichtet, die bestellte Ware anzunehmen. Wird das Paket wegen Abwesenheit in eine Filiale geliefert, muss es auch dort abgeholt werden. Erfüllt die Kundschaft diese Pflicht nicht, kann sie in Verzug gesetzt werden. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer darauf bestehen kann, dass die Kundinnen und Kunden die Ware annehmen. Die Kosten für den Rück- und erneuten Hinversand müsste durch den Käufer oder die Käuferin getragen werden.

Auch, wenn dies rechtlich möglich ist, macht dieses Vorgehen in der Praxis bei Verbraucher:innen wenig Sinn. Wird die Ware nicht abgeholt, besteht offenbar kein Interesse. Wird das Paket jetzt noch einmal losgeschickt, wird die Kundschaft sehr wahrscheinlich einfach von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um jeden Zweifel aus der Welt zu schaffen. Damit machen sich Händler:innen also eher mehr Aufwand. Besteht allerdings kein Widerrufsrecht, weil es sich beispielsweise um ein individualisiertes Produkt handelt, kann es wiederum wirtschaftlich sinnvoll sein, darauf zu bestehen, dass die Kundschaft die Ware annimmt. 

In der Praxis kann es stattdessen hilfreich sein, die Kundschaft darauf hinzuweisen, dass das Paket nicht ewig in der Filiale auf eine Abholung wartet. Vielleicht wird die Ware noch abgeholt.

Wer trägt die Mehrkosten?

Stellt sich zum Abschluss aber noch die Frage, wer die Kosten für die Rücksendung trägt. Da die Kundschaft im Annahmeverzug ist, ist es legitim, den Kaufpreis abzüglich der Rücksendekosten zu erstatten. Was in der Widerrufsbelehrung zum Thema Versandkosten steht, ist dabei komplett irrelevant, da es sich nun mal nicht um einen Widerruf handelt. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen bei Amazon informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Veröffentlicht: 30.05.2023
img Letzte Aktualisierung: 30.05.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
Kommentar schreiben

Frank2
05.06.2023

Antworten

Hier muss man leider ganz klar sagen, es handelt sich um die Arroganz des Empfängers. Wenn man was bestellt muss man halt auch dafür sorgen, dass es eine Möglichkeit gibt, dass es geliefert werden kann. Gibt es die Möglichkeit nicht muss man halt seinen bestellten Krempel einsammeln. - Die Diskussion der Zustellfahrer hat nicht geklingelt, die mag es auch geben - leider gibt es hierzu nur eine Lösung, bestellen und dann in den nächsten Paketshop seiner Wahl umleiten lassen was manchmal leider auch nicht so einfach ist.
Dirk
31.05.2023

Antworten

Nunja, warum genau ist der Kunde in Annahmeverzug? Das Paket wurde doch überhaupt nicht an eine Adresse geliefert, die der Kunde angegeben hat. Ich als Empfänger habe doch nichts mit dem Vertrag zwischen Händler/Paketdi enst zu tun.
Ralf
31.05.2023

Antworten

Also ein Amazon Paket kommt zurück, weil nicht abgeholt. Wir erstatten dann dem Kunden den Kaufpreis unter Abzug der Rücksendekosten . Was passiert logischerweise dann? Der Käufer zieht A-Z und bekommt die Rücksendekosten wieder erstattet und der Verkäufer hat einen Mangel. Je nachdem wie oft sich dies wiederholt kann dies sogar zu Sperrung des Accounts führen. Toller Tip!
Ellen
31.05.2023

Antworten

Ich verkaufe bei Ebay und Etsy und biete kostenlosen Versand per DHL Paket an, den Rückversand müssen die Kunden im Falle eines Widerrufs selbst tragen.
Aus wirtschaftliche n Gründen ist es mir nicht möglich, diese Kosten auch noch zu tragen.

Es kommt leider häufiger vor, dass Kunden Sendungen einfach nicht abholen, wenn sie es sich spontan anders überlegt haben. Sie denken, dass die Annahmeverweige rung mit einem Widerruf gleichzusetzen ist.

Dass mir von DHL ein Rücksendeentgel t in Rechnung gestellt wird, können sich viele Kunden nicht vorstellen oder es ist ihnen einfach egal. Wenn ich die Mehrkosten für den Rückversand einbehalte, muss ich im Extremfall mit einer Rachebewertung rechnen.