Diese Händler werden gemeldet
Ab wann Daten übermittelt werden, hängt laut OHN von bestimmten Faktoren ab. Wer innerhalb eines Jahres weniger als 30 Artikel auf Amazon verkauft und damit weniger als 2.000 Euro umsetzt, der wird nicht gemeldet. Erlöst man jedoch mehr als 2.000 Euro, dann erfolgt eine Meldung unabhängig von der Anzahl der Verkäufe.
Diese Schwellwerte betreffen übrigens nicht nur gewerbliche Accounts. Auch private Anbieter, wie etwa auf Ebay, werden künftig beim Erreichen der Schwelle gemeldet. Neben Verkaufsplattformen sind auch Anbieter wie Airbnb betroffen.
Erstmals müssen Plattformen am 31. Januar 2024 Meldungen an das Finanzamt erteilen. Gemeldet werden müssen Transaktionen, die ab dem 1. Januar 2023 abgewickelt wurden. Dabei könnte vor allem der Datenschutz zur Herausforderung werden: Immerhin müssen die Daten rechtskonform gesammelt und archiviert werden.
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