Ein Notebook für 150 Euro statt 1.500 Euro oder eine Panne in der Warenwirtschaft: Gründe für (zu Unrecht) stornierte Bestellungen gibt es jede Menge.
Bestellt ein Kunde direkt bei Amazon oder einem Marketplace-Händler und erhält im Anschluss seine Lieferung ohne Probleme, machen sich beide kaum Gedanken, wann überhaupt ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird. Erst, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, beispielsweise durch Preispannen oder ausverkaufte Artikel, wird die Frage brisant: Kann der Kunde überhaupt auf eine Lieferung bestehen bzw. ist der Verkäufer zur Lieferung verpflichtet?
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Auf den Tippfehler laß ich mir ja noch eingehen.
Ansonsten sollte gelten:
Der Händler offeriert ein Angebot, der Kunde nimmt es mit der Bestellung an.
Darum heißt es bei Amazon "Sie haben den Artikel ... am .... GEKAUFT." Und ebrn nicht nur bestellt.
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Anmerkung der Redaktion:
Liebe:r Leser:in,
die beschriebenen Prozedere stellen keine individuelle Rechtsauffassun g unsererseits dar, sondern spiegeln die Praxis auf dem Amazon-Marktpla tz wider.
Herzliche Grüße
die Redaktion.
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Sie möchten bei Amazon genau einmal das "Goldene Kalb" verkaufen. Das Angebot wird von mehren Kunden gesehen und zeitgleich bestellt, sie haben diese aber nur einmal und auch so nur Angeboten Stückzahl 1. Sie erhalten aufgrund der technischen Unmöglichkeiten aber Zeitgleich zwei Bestellungen. Jetzt müssten Sie ja Herr Graf Ihrer Logik folgend Das Kalb zweimal liefern, weil beide gleich bezahlt haben. Wer von den beiden oder sogar beide haben den nun mit Ihnen einen Kaufvertrag abgeschlossen? Erst mit dem Versand der Bestellbestätig ung durch den Händler und der Annahme der geleisteten Zahlung kommt ein Kaufvertrag zustande.
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LG Rudi Ratlos
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Jedes Produkt stellt nur ein Angebot des Händlers dar. Das kann ein Kunde annehmen in dem er auf den "Jetzt Kaufen" Button klickt. Damit teilt er dem Händler nur mit, das er gewillt ist das Produkt zu erwerben zu dem Angebotspreis. Die Zahlung per PayPal, Klarna etc. ist davon unabhängig, diese könnte er ja theoretisch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt noch durchführen. Erst mit dem Versand der Bestellbestätig ung (Auftragsbestät igung) und der Annahme der Zahlung erfolgt ein rechtskräftiger Kaufvertrag. Nur eine Zahlung ohne Bestellbestätig ung erfüllt noch nicht die Voraussetzungen eine rechtskräftig geschlossenen Kaufvertrages. Natürlich werden hier viele Händler damit ein Problem haben, weil sie ihre Bestellannahme automatisiert versenden. (es geht noch weiter.
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ich kenne jetzt die ganzen Zahlungsarten auf Amazon nicht und Ihr Artikel hat sich tatsächlich ausschließlich auf Amazon bezogen, womit Ihre Ausführungen korrekt sind, sofern Amazon keine Sofortzahlungsm öglichkeiten hat.
Wenn man Ihren Artikel schnell ließt könnte man aber meinen das ein ein Vertrag im Onlinehandel grundsätzlich erst mit dem Versand der Ware zustande kommt wie es viele Firmen in Ihren AGB schreiben und das wäre nicht korrekt, sondern eher irreführend.
Hier wäre es vielleicht sinnvoll, wenn Sie Ihre Händler darauf aufmerksam machen würden, das eine solche pauschale AGB-Klausel bei sofortiger Zahlung unwirksam ist. Den im Prinzip hat diese Klausel fast ausschließlich jeder Händler in seinen AGB.
Beste Grüße an die Redaktion
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diese Rechtsansicht ist falsch. Der Kaufvertrag kommt mit Bezahlung der Ware zustande. Man kauft die Ware online und bezahlt Sie in der Regel sofort per Paypal, Kreditkarte, Klarna, Sofortüberweisu ng Giropay, etc. Ist die Ware bezahlt ist der Kaufvertrag geschlossen. Der Hinweis oder die Information, dass der Kaufvertrag erst mit Versand der Ware geschlossen wird ist in diesem Fall falsch und würde nur gelten, wenn die Ware bis dahin nicht bezahlt wurde, z. B. bei Abbuchung. Weiterhin wäre noch zu noch prüfen ob dieser Hinweis nicht sogar Abmahnfähig ist, da er irreführend ist.
Ich bin nur Kaufmann und kein Rechtsexperte, aber ich denke so ist es korrekt!
Beste Grüße an Alle
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Sehr geehrter Herr Graf,
vielen Dank für die Schilderung Ihrer Rechtsansicht. Wir geben Ihnen gerne noch einmal Feedback dazu: Es ist richtig, dass ein Kaufvertrag im Internet mit der Nutzung einer Sofortzahlungsa rt sofort zustande kommt. So besagt es zumindest die Rechtsprechung in einem Einzelfall. Dazu zählt man jedoch derzeit nur PayPal, PayPal Express, PayPal Plus und Amazon-payments sowie Sofort, welche aktuell bei Amazon gar nicht angeboten werden. Der Vertragsschluss kann im Falle von Amazon (z.B. Lastschrift, Kreditkarte etc.) daher völlig rechtmäßig nach hinten auf den Versandzeitpunk t verlagert werden, da diese Zahlung gerade nicht mit Bestellung erfolgt.
Viele Grüße
Die Redaktion
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